beglaubigte Kopie der Abschluss-Urkunde oder beglaubigte Kopie der Bescheinigung vom Prüfungsamt über den bestandenen Abschluss mit Prüfungsdatum
Bei ausländischem Hochschulabschluss: - Grundsätzlich ist eine längere Bearbeitungszeit zu erwarten
Beglaubigtes Zeugnis und Transkript in Originalsprache und in englischer oder deutscher Übersetzung ggf. auch Zeugnis und Transkript des grundständigen Studiums in Originalsprache und in englischer oder deutscher Übersetzung
Zertifikat der Akademische Prüfstelle (APS) – sofern vorhanden - gilt nur für Staatsbürger*innen und Abschlüsse aus China, Vietnam und Indien