Uni-Tübingen

Newsletter Uni Tübingen aktuell Nr. 1/2026: Studium und Lehre

Zwischenabschluss auf dem Weg zum Staatsexamen

Dekanin Osterloh-Konrad über den integrierten Bachelor in den Rechtswissenschaften

Gemeinsam mit anderen Universitäten in Baden-Württemberg hatte die Universität Tübingen im vergangenen Sommer von der Politik die Einführung eines integrierten Bachelors im Studium der Rechtswissenschaften gefordert. Dieser Forderung ist die Landesregierung mit einer Gesetzesänderung im Dezember nachgekommen. Die Änderung ermöglicht es, Jura-Studierenden mit der Zulassung zum Staatsexamen auch einen Bachelorabschluss zu verleihen. Professorin Dr. Christine Osterloh-Konrad, Dekanin der Juristischen Fakultät, erläutert im Interview, was dahintersteckt.

Die neue Gesetzgebung ermöglicht einen integrierten Jura-Bachelor im Staatsexamensstudiengang. Was heißt das genau?

Die Grundidee ist, dass man in den Studiengang einen Zwischenabschluss „einbaut“, ohne das Studium der Rechtswissenschaften inhaltlich massiv zu verändern – was man auch gar nicht kann, weil uns die Studien- und Prüfungsinhalte für das Staatsexamen gesetzlich vorgegeben sind. Den Zwischenabschluss nennt man dann dem Usus entsprechend Bachelor.

Es gibt verschiedene Varianten, wie sich das umsetzen lässt.

Genau. In einer geht es darum, das Jurastudium gewissermaßen zu „bolognarisieren“, also einen Bologna-konformen, eigenständigen akkreditierten Bachelorstudiengang anzubieten. Das hat die Uni Konstanz gerade gemacht. Das bedeutet für die Studierenden eine Doppeleinschreibung, aber die Veranstaltungen sind mehr oder weniger deckungsgleich; manches muss man allerdings anpassen. 

In Tübingen planen wir eine andere Variante. Hinter ihr steht die Idee, dass wir keinen zusätzlichen akkreditierten Studiengang brauchen, weil das bestehende System des Staatsexamensstudiengangs bereits eine hinreichende Qualitätssicherung mit sich bringt: Wir haben ja die Justizprüfungsordnung mit ihren Vorgaben. Da noch ein zweites System draufzusetzen, bringt unnötigen Aufwand. Deshalb sagt man schlicht: Ab einem bestimmten Punkt im Studium ist es möglich, einen Bachelor als Zwischenabschluss zu verleihen. In einigen anderen Bundesländern ist das bereits umgesetzt.

Welche Leistungen muss man erbringen, um den Jura-Bachelor zu bekommen?

Unser Studium ist so aufgebaut, dass wir kleine und große Übungen haben, die müssen erfolgreich absolviert sein. Daneben gibt es noch ein paar andere Anforderungen, die man erfüllen muss, um zum Staatsexamen zugelassen zu werden. Wenn sie diese Zulassungsvoraussetzungen erfüllt haben, haben unsere Studierenden mindestens sechs Semester erfolgreich studiert und es ist gerechtfertigt, sie einem Bologna-Bachelor zumindest gleichzustellen.

Wichtig ist zudem eine wissenschaftliche Leistung, die einer Bachelorarbeit entspricht. Es gibt bei uns den so genannten Schwerpunktbereich, eine Spezialisierung, die mit einer Uniprüfung abgeschlossen wird. In einigen Schwerpunktbereichen gehört zu dieser Prüfung eine Studienarbeit, die als Bachelorarbeit anerkannt werden kann. Außerdem sieht die Justizprüfungsordnung ein verpflichtendes Seminar vor, in dem die Studierenden ebenfalls eine wissenschaftliche Arbeit schreiben. Auch sie eignet sich als Äquivalent zur Bachelorarbeit.

Warum war die Bologna-konforme Variante für Tübingen keine Option?

Weil wir dafür unseren Studiengang Bologna-konform hätten modularisieren und akkreditieren lassen müssen. Das hätte zu mehr Prüfungen für die Studierenden geführt, vor allem aber einen großen administrativen Aufwand bedeutet und damit innerhalb der Fakultät Kapazitäten von wichtigeren Aufgaben abgezogen. Und die Charakteristika des Bologna-Modells mit der Europäisierung und der Durchlässigkeit in alle Richtungen spielen bei uns nur eine sehr eingeschränkte Rolle, weil wir primär – wie gesetzlich vorgesehen und auch sinnvoll – nationales Recht unterrichten.

Wenn jemand durchs Staatsexamen fällt, aber die Voraussetzungen dafür geschafft hat, hat er zukünftig den Bachelor in der Tasche. Was lässt sich damit anfangen?

Denkbar ist beispielsweise ein Einsatz in Unternehmen. Gerade in der Wirtschaft gibt es ganz verschiedene Bereiche, in denen juristische Grundkenntnisse von Vorteil sind. Da kann ich mir gut vorstellen, dass die Kombination aus einem Bachelor in Jura und gegebenenfalls noch einem Master in einem anderen Fach gefragt sein könnte.

Auch für die Einstufung im öffentlichen Dienst ist es von großer Bedeutung, wenn man einen Hochschulabschluss vorweisen kann. Wenn unsere Studierenden das Staatsexamen nicht schaffen, wurden sie bisher auf ihr Abitur zurückgeworfen, obwohl sie viel geleistet haben, um scheinfrei zu sein. Da ist es nicht gerechtfertigt zu sagen, du gehst mit dem Abitur hier raus, während Studierende anderer Fächer mit vergleichbaren Leistungen längst einen Bachelor erwerben konnten.

Die Einsatzmöglichkeiten sind allerdings durchaus begrenzt. Denn für die klassischen juristischen Berufe des Richters, des Staatsanwalts und des Rechtsanwalts, die unsere Studierenden typischerweise anstreben, ist und bleibt das Staatsexamen erforderlich.

Inwiefern kommt der neue Abschluss den Bedürfnissen der Studierenden entgegen?

Ich habe letztes Jahr bei einer Tagung einen Vortrag von der besten Absolventin eines Jahrgangs gehört. Sie hat vom Leistungsdruck und den psychischen Belastungen berichtet, die das Studium und insbesondere die Examensvorbereitung mit sich bringen. Unsere Studierenden haben Angst, am Ende ohne jeden Hochschulabschluss dazustehen. Sie haben ein höheres Sicherheitsbedürfnis als früher und sind ängstlicher, was ihre Zukunftsaussichten und ihre Fähigkeiten angeht. Als Fakultäten müssen wir das zur Kenntnis nehmen und uns darauf einstellen. Daher ist es sinnvoll, so einen Abschluss zu geben.

Wenn der hohe Druck und die psychische Belastung für die Studierenden so ein wichtiger Punkt sind, sollte man dann nicht die Anforderungen fürs Staatsexamen überdenken statt einen Bachelor einzuführen?

Es gibt dazu immer wieder Vorschläge. Aus meiner Sicht sind drei Aspekte von Bedeutung. Erstens die Frage der fachlichen Breite. Unser Prüfungsstoff ist sehr dicht und umfangreich. Da kann man immer wieder kritisch reflektieren, ob es wirklich notwendig ist, dass dieser oder jener Teilbereich abgedeckt ist.

Das zweite ist die Methode. Wir haben eine sehr eigene Methode, wie man anhand des Gesetzes Fälle löst. Die ist für manche sehr sperrig und es braucht oft Zeit, bis die Studierenden sie verinnerlicht haben. Wenn ich Klausuren korrigiere oder Prüfungen abnehme und entscheiden muss, sind das eher drei Punkte oder schon vier Punkte…,

… vier Punkte reichen zum Bestehen, mit drei Punkten fällt man durch…,

… dann stelle ich mir immer die Frage, ob vor mir jemand sitzt, dem ich Verantwortung als Rechtsanwalt oder als Richter übertragen würde. Das ist für mich die Testfrage: Beherrscht die Person das Fach so, dass sie diese Berufe später auf einem soliden Niveau ausüben können wird? Diese Einschätzung hängt sehr stark an der Methode, nicht am Inhalt. Es kommt immer wieder vor, dass jemand es irgendwie durch die Übungen schafft, aber die Arbeit am Gesetz nicht wirklich beherrscht und deshalb nicht die erforderliche Qualifikation für so einen verantwortungsvollen Beruf aufweist. An dieser Stelle würde ich nicht mit den Anforderungen runtergehen.

Drittens: Das Staatsexamen ist dadurch gekennzeichnet, dass man in den Kernfächern ein sehr breites Wissen zu einem bestimmten Termin parat haben muss, und das bedeutet natürlich einen enormen Druck. Auch diese Anforderung ist aber sinnvoll, weil juristisch relevante Sachverhalte in der Realität nun einmal typischerweise nicht eindimensional sind, sondern verschiedene Rechtsfragen aus unterschiedlichen Bereichen aufwerfen. Um die Verknüpfungen zwischen den Bereichen überhaupt sehen zu können, müssen die Studierenden den Stoff einmal in seiner ganzen Breite gedanklich parat haben, und diesen Schritt erreicht man erst in der Examensvorbereitung. Dieser so wichtige Effekt ginge verloren, wenn man im Studium jedes Fach einzeln mit einer Prüfung abschließen und sich dann auf das nächste Thema konzentrieren könnte.

Bei einem Bachelor geht es nicht nur um Bestehen oder Nicht-Bestehen, sondern man bekommt am Ende eine Note, die sich aus den Vorleistungen zusammensetzt. Macht die neue Regelung nicht sogar noch mehr Druck, weil die Studierenden dann auch eine gute Note haben wollen anstatt einfach nur durchzukommen?

Das ist eine gute Frage. Hier in Tübingen haben wir uns schon vor ein paar Jahren durch eine Änderung der Prüfungsordnung darum bemüht, die Hürden zu einem früheren Zeitpunkt des Studiums etwas höher zu setzen. Wir waren mit den Ergebnissen im Staatsexamen nicht zufrieden und haben beschlossen, den Studierenden möglichst frühzeitig ein Signal zu geben, wenn sie für unser Fach nicht geeignet sind, nicht erst nach fünf Jahren. Seitdem haben wir durch Orientierungs- und Zwischenprüfung ohnehin schon Zug im Studienablauf, der sich durch den Bachelor vermutlich nicht erhöhen wird.

Ich glaube auch nicht, dass die Studierenden nervöser werden, wenn die Scheine aus den großen Übungen relevant für das Abschlusszeugnis werden. Bei den Studierenden steht wie gesagt das Staatsexamensziel im Vordergrund, und man muss die Fächer dafür ohnehin beherrschen. Ich glaube nicht, dass nun zusätzlicher Druck entstehen wird.

Was die Notenstufen angeht, ist davon auszugehen, dass wir eine Umrechnung vornehmen, damit die Bachelornoten aus unserem eigenen, etwas gewöhnungsbedürftigen System auch zu anderen Fächern vergleichbar werden. Wir haben schon eine Umrechnungstabelle in der Prüfungsordnung fürs Nebenfach und beraten darüber, ob wir sie nicht einfach für den Bachelor übernehmen können.

Was muss sonst noch geklärt werden? Wann kann der integrierte Bachelor in Tübingen starten?

Wir sind in der Fakultät sehr intensiv dabei, die erforderliche Prüfungsordnung zu entwerfen. Ein erster Entwurf wird gerade hausintern abgestimmt, parallel laufen Gespräche mit dem Wissenschaftsministerium. Wir gehen davon aus, dass wir mit dieser Prüfungsordnung im Sommersemester durch die Gremien kommen. Ich kann es nicht verbindlich sagen, weil ich die Prozesse nicht alle in der Hand habe, aber die Fakultät tut alles, was ihr möglich ist, damit der neue Abschluss zum Wintersemester 2026/27 kommt.

Im Gesetz ist auch eine Rückwirkung angelegt: Wenn jemand nach dem 31. März 2019 die Voraussetzungen für die Staatsprüfung erfüllt hat, kann er sich im Nachhinein ein Bachelorzeugnis ausstellen lassen. Auf eine etwaige „Welle“ derartiger Anträge sind wir vorbereitet.

Das Interview führte Tina Schäfer.