Uni-Tübingen

Newsletter Uni Tübingen aktuell Nr. 1/2026: Studium und Lehre

Exzellent im Arbeitsrecht

Tübinger Team gewinnt bundesweiten Moot-Court-Wettbewerb

Linda Voigtländer, Leon Gruidl und Finn Kutschera haben am 22. Januar 2026 den zehnten arbeitsrechtlichen Moot-Court-Wettbewerb beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt gewonnen. Die drei Studierenden der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen konnten sich gegen 30 weitere studentische Teams von insgesamt 16 Universitäten aus ganz Deutschland durchsetzen.

Ein Moot Court ist eine simulierte Gerichtsverhandlung im Rahmen der praxisnahen Ausbildung in der Rechtswissenschaft, bei der die Studierenden fiktive Prozessparteien mit ihren gegensätzlichen Anliegen vor Gericht vertreten. Er hat das Ziel, Rhetorik und freie Rede zu fördern und angehende Juristinnen und Juristen mit Anforderungen des beruflichen Alltags vertraut zu machen. Für den Moot Court mussten die Teams einen vorbereitenden Schriftsatz erstellen und in mündlichen Verhandlungen vor Jurys aus Richterinnen und Richtern des Bundesarbeitsgerichts ihre Argumente austauschen.

Das Tübinger Team wurde vom Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht unter der Leitung von Professor Dr. Christian Picker und seinen beiden Assistenten Dalia Mohei El-Din und Jonas Lohrmann betreut. Ebenfalls teilgenommen hat ein weiteres Team der Universität mit den Studierenden Lara-Marie Meißner und Luisa Nura, das in der Vorrunde in die engere Auswahl kam. 

Im Vorfeld des Wettbewerbs wurden die Tübinger Studierenden auch von Dr. Wiebke Robrecht (Direktorin des Arbeitsgerichts Reutlingen), Dr. Carsten Teschner (Direktor des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen) und Fabian König (Richter am Arbeitsgericht Villingen-Schwenningen) fachlich gefördert. Der Erfolg beim Moot Court in Erfurt ist auch dieser Unterstützung zu verdanken.

Tina Schäfer