Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Labor und der Tierhaltung kümmern sich um das Wohlergehen der Tiere. Sie sorgen für eine artgerechte Unterbringung, Pflege und Versorgung. Die Tiere werden mit Mitgefühl und Respekt von den Profis behandelt, die für ihre täglichen physischen und psychischen Bedürfnisse Sorge tragen. Die Haltung der Tiere in den Forschungseinrichtungen der Universität Tübingen erfolgt unter Berücksichtigung aller Bestimmungen des Tierschutzrechtes und internationaler Übereinkommen. In vielen wissenschaftlichen Experimenten sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität am normalen Verhalten der Tiere interessiert. Dessen Beobachtung erfordert unverzichtbar die konzentrierte Mitarbeit gesunder, sich wohlfühlender Tiere. Die Versuchstiere verfügen über ausreichend große, ausgestaltete Käfige und Gehege, in denen sie ihre natürlichen Bedürfnisse und Verhaltensweisen weitestgehend ausleben können.
Viele der durchgeführten Tierversuche beinhalten keine Schmerzen oder Unbehagen für die Tiere, wie zum Beispiel die Beobachtung ihres Verhaltens oder das Sammeln von Gewebeproben vom toten Tier. Dennoch gibt es Experimente, die Schmerzen oder Unbehagen für Labortiere mit sich bringen können, wenn die Art des Experiments es unvermeidlich macht. . Forschende tun alles, um jedes Leid auf Seiten der Tiere, die sie in der Forschung nutzen, zu minimieren. Wo Leiden unvermeidlich ist, ergreifen sie jede mögliche Maßnahme, um dieses Leiden auf ein Minimum zu reduzieren, zum Beispiel durch Verwendung einer Anästhesie und Analgesie während und nach Operationen.
Wir sind uns der großen ethischen Verantwortung bewusst, die mit Tierversuchen in der biologischen und medizinischen Grundlagenforschung verbunden ist. Alle hier stattfindenden Tierversuche werden stets im Vorfeld von der Tierversuchskommission sorgfältig geprüft und von der zuständigen Behörde genehmigt.