Uni-Tübingen

Projektförderung für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler

Häufige Fragen (FAQ)

Meine Promotionsurkunde liegt noch nicht vor. Kann ich mich trotzdem bereits bewerben?

Ja. In diesem Fall muss rechtzeitig eine Bescheinigung vom Dekanat vorgelegt werden, dass die Verteidigung der Dissertation stattgefunden hat. Die Promotionsurkunde muss später nachgereicht werden.

Was gilt als Stichdatum für den Zeitraum der 5 Jahre nach der Promotion?

Das Datum der Promotionsurkunde darf maximal 5 Jahre vor dem geplanten Projektanfang liegen. Kinderbetreuungszeiten werden analog zu den Richtlinien der DFG berücksichtigt: 2 Jahre pro Kind bei Müttern, 1 Jahr pro Kind bei Vätern bzw. längere tatsächliche Elternzeiten

Kann ich mich auch ohne Beschäftigungsverhältnis an der Universität Tübingen bewerben?

Da die eigene Stelle über dieses Förderformat nicht eingeworben werden kann, benötigen Antragstellende ein Beschäftigungsverhältnis an der Universität Tübingen. In Einzelfällen können auch Stipendien, welche die Projektlaufzeit in Tübingen absichern, die nötige Voraussetzung schaffen.

Was mache ich, wenn mein Arbeitsvertrag während der Projektlaufzeit enden wird?

Falls Ihr Arbeitsvertrag während der Projektlaufzeit endet, aber grundsätzlich verlängert werden kann, muss der/die Institutsleiter/in im Unterstützungsschreiben erklären, dass die Absicht und die finanzielle Möglichkeit bestehen, den Arbeitsvertrag zu verlängern. Wenn Ihr Arbeitsvertrag beispielsweise nach 12 Monaten Projektlaufzeit endet und nicht verlängert werden kann, können Sie die Projektförderung auch für diese verbleibenden 12 Monate beantragen.

Kann ich mich auch als JuniorprofessorIn bewerben?

Ja. JuniorprofessorInnen sind explizit zur Bewerbung aufgefordert. Sie sollten in Ihrer Bewerbung darlegen, dass Sie das Projekt nicht aus Ihrer Lehrstuhlausstattung finanzieren können.

Kann ich mich wiederholt für das Programm bewerben?

Ja. Falls Ihr Antrag einmal abgelehnt wurde, können Sie sich mit einer überarbeiteten Version erneut bewerben. Wenn Sie bereits einmal gefördert wurden, können Sie ein neues Projekt einreichen, wenn Sie mit Ihrem ersten Projekt erfolgreich Drittmittel eingeworben haben.

Wie lange kann ich Förderung beantragen? Ich benötige weniger als 18 Monate, kann ich trotzdem die volle Förderung beantragen?

Die Förderdauer ist maximal 18 Monate. Sollten Sie nur für einen kürzeren Zeitraum eine Förderung benötigen, können Sie das entsprechend beantragen. Der Drittmittelantrag muss jedoch in jedem Fall eingereicht und nachgewiesen werden.

Was kann ich in der Kategorie Sachmittel beantragen?

  • Reisemittel (zu Konferenzen, Tagungen, für kurze Auslandsaufenthalte oder Recherchereisen)
    Bitte beachten Sie hierzu die aktuellen Reisebestimmungen für Dienstreisen: https://uni-tuebingen.de/fileadmin/Uni_Tuebingen/Dezernate/Dezernat_IV/Abteilung_1/Dokumente/Rundschreiben/2021/rds-2021-17.pdf; Bei der Kalkulation von Flugreisen ist die Klimaabgabe zu beachten, die eingerechnet werden muss (siehe die Hinweise der Personalabteilung zur Kostenerstattung > Flugkosten / Klimaabgabe).
  • Labormittel (keine Grundausstattung wie Handtücher, Desinfektionsmittel etc.)
  • Mittel für Literatur (falls die Bücher in Tübingen nicht vorhanden sind und auch nicht über die Bibliotheken beschafft werden können)
  • Mittel zur Organisation von Workshops/Tagungen, die gezielt der Vorbereitung des Drittmittelantrags dienen (Reisemittel für GastreferentInnen, Hilfskräfte, Catering in begrenztem Umfang bis 60 €/Tag bei überwiegend externen Gästen)
  • Publikationskosten (Bitte beachten Sie auch die Angebote des Open Access Publikationsfonds der Universitätsbibliothek und die DEAL Option)
  • Geräte, die unmittelbar für das Projekt benötigt werden (keine Grundausstattung wie Büro-PCs, Monitore etc.)
  • Vergütung/Gutscheine für Versuchspersonen (max. 10 €/Stunde)

Für Details informieren Sie sich bitte in den Förderrichtlinien der Exzellenzstrategie: https://uni-tuebingen.de/de/70536#c1137469  

Was kann ich NICHT beantragen?

  • Mittel für die eigene Stelle
  • Grundausstattung (z.B. Büro-PCs, Notebooks, Monitore, Möbel, Papier, Büromaterialien, Druckkosten, Handtücher, Desinfektionsmittel etc.)
  • Honorare für wissenschaftliche Vorträge
  • Reparaturkosten für Geräte, Garantieverlängerungen oder Wartungsverträge
  • Gegenstände zur Verlosung an Versuchspersonen

Für Details informieren Sie sich bitte in den Förderrichtlinien der Exzellenzstrategie: https://uni-tuebingen.de/de/70536#c1137469 

Kann ich auch Stellen beantragen?

Sie können im Programm keine Stelle für sich selbst beantragen. In wenigen Ausnahmefällen ist die (Ko-)Finanzierung von Technikerstellen (E8/E9) oder Stellen für wissenschaftliche Mitarbeitende möglich. Bitte lassen Sie sich hierzu unbedingt vorab beraten, da diese Stellen in der Regel nicht befristbar sind.

Wie berechne ich Mittel für Hilfskräfte?

Sie können Hilfskraftmittel für studentische oder wissenschaftliche Hilfskräfte (mit Bachelorabschluss) beantragen, Hilfskräfte mit Masterabschluss (oder äquivalent) nur in gut begründeten Ausnahmefällen.

Die aktuelle Vergütung finden Sie im (internen) Download-Bereich der Personalabteilung https://uni-tuebingen.de/de/136867

Bitte beachten Sie, dass Sie zu dem angegebenen Stundenlohn 28% Arbeitgeberkosten addieren müssen.

Geben Sie im Finanzplan an, wie viele Hilfskraftstunden pro Monat Sie für welche Kategorie beantragen.

Was muss ich beachten, wenn ich Mittel für Käufe / Dienstleistungen aus dem Ausland beantragen will?

Falls Sie Produkte im Ausland erwerben oder Aufträge ins Ausland vergeben möchten (Laboranalysen, Werkverträge, freie Dienstverträge etc.), erhöhen sich die Kosten um 19% Umsatzsteuer. Bitte beantragen Sie gleich entsprechend höhere Summen.

Wer muss wo unterschreiben?

Das Formular „Erklärung und Informationsblatt“ (zu finden im internen Bereich der Website der Exzellenzstrategie und in der Antragsdatenbank) muss folgende Unterschriften erhalten:

  • Antragstellende/r
  • Dekan/in
  • Institutsleitung (wegen der Infrastrukturzusagen).

Wie gehe ich vor, wenn meine Institutsleitung nicht da ist?

Alle Unterschriften sind zwingend. Sollte es im Ausnahmefall nicht möglich sein, die Unterschrift der Institutsleitung bzw. der/des Dekans/in einzuholen, muss die/der AntragstellerIn mit der Abteilung Forschungsförderung Kontakt aufnehmen.

In diesem Fall ist eine digitale Unterschrift ausreichend in Kombination mit einer persönlichen E-Mail der/des Institutsleiters/in bzw. der/des Dekans/in an sonja.grossmannspam prevention@uni-tuebingen.de, die besagt, dass der Antrag unterstützt wird.

Was passiert, wenn ich die Universität Tübingen verlasse?

Da es sich bei der Projektförderung um inneruniversitäre, personengebundene Gelder handelt, können Sie das Projekt nicht an eine andere Universität mitnehmen oder an KollegInnen übertragen. Verbleibende Mittel verfallen. 

Weitere Fragen?

Wenden Sie sich bitte an marion.jaegerspam prevention@uni-tuebingen.de Tel. 07071-29-75078