Bevor Sie vom Erwerbsleben in den Ruhestand wechseln, ist es sinnvoll, eine Rentenberatung (siehe unten) in Anspruch zu nehmen. Dort wird geprüft, ob alle Voraussetzungen für die Leistung von Rentenzahlungen vorliegen und der Versicherungsverlauf geklärt. Im Idealfall prüft man aber bereits vorher die alle paar Jahre, mit der Bitte um Kontenklärung, von der Rentenversicherung zugesandten aktuellen Daten zum Versicherungsverlauf auf deren Richtigkeit und Lückenlosigkeit.
Sinnvollerweise sollte ein solches Gespräch nach Möglichkeit mehrere Monate vor dem Renteneintritt geführt werden, damit noch genügend Zeit bleibt, um ggf. erforderliche Bescheinigungen zur Klärung von Lücken im Kontoverlauf zu beschaffen.
Wichtig: Die Rente wird nicht automatisch ausbezahlt, vielmehr muss in jedem Fall rechtzeitig ein Renten-Antrag gestellt werden!
Aktuell gibt es an der Universität Tübingen leider keine ehrenamtlichen Rentenberaterinnen und -berater.
Ehrenamtliche Rentenberaterinnen und -berater können Sie jedoch über die Seite der Deutschen Rentenberatung suchen: hier
Allgemeine Informationen der Deutschen Rentenberatung BW finden Sie hier