Personal und Innere Dienste

Berufsgruppenspezifische Fort- und Weiterbildungsangebote

Sensibilisierungsschulung zum Thema Exportkontrolle und Wissenschaft

Die Universität Tübingen ist international breit aufgestellt und nimmt daher am sogenannten Außenwirtschaftsverkehr teil, der den Bestimmungen der Exportkontrolle unterliegt. Universität, Forschende und Administration fallen in zahlreichen Tätigkeitsfeldern unter exportkontrollrechtliche Regelungen. Dazu gehören insbesondere:
- internationale Forschungskooperationen
- Dienstreisen
- Exporte von wissenschaftlichem Gerät, Materialien und Software
- die Entwicklung neuer Technologien
- Wissens- und Datentransfers
- Veröffentlichungen
- die Zusammenarbeit mit internationalen Forschenden
- die Einstellung von Personal

All diese Aktivitäten können unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungspflichtig oder sogar verboten sein. Dabei will die Exportkontrolle nicht den Außenwirtschaftsverkehr oder die Freiheit von Wissenschaft und Forschung einschränken. Vielmehr sollen die Bestimmungen den Missbrauch von sensiblen Forschungsgütern und Knowhow bis hin zur Gefährdung der nationalen Sicherheit verhindern. Kritische Einzelfälle müssen daher erkannt werden, um nicht gegen geltendes Recht zu verstoßen.

Schulungsangebot
Die Universität bietet ab dem Herbst 2023 Schulungen für Beschäftigte im Bereich der Exportkontrolle an.

TERMINE:
Die nächste Termine sind geplant für:

Dienstag, 17. Dezember 2024, 09:30 Uhr bis 11:30 Uhr, Online, Anmeldung über ILIAS

Die Schulung sensibilisiert die Teilnehmenden für die Ziele und Vorgaben der Exportkontrolle und zeigt Lösungsansätze für den praktischen Umgang mit der Exportkontrolle an einer Universität auf.

INHALT:
• Vorgaben der Exportkontrolle in der Wissenschaft
• Rechte und Pflichten
• Organisation der Exportkontrolle an einer Universität
• Rechtliche Verantwortung und Herausforderungen

ZIELGRUPPE:
• alle Beschäftigten in Wissenschaft und Verwaltung, die Berührungspunkte mit exportkontrollrechtlich relevanten Vorgängen (s.o.) haben,
• insbesondere auch Beschäftigte aus Bereichen, deren Wissensgebiete im Zusammenhang mit Proliferationsrisiken stehen; u.a. bei Tätigkeiten in oder mit Bezug zu den Bereichen
− Biologie, einschließlich Biotechnologie
− Medizin,
− Chemie und Biochemie,
− Physik,
− Nukleartechnik,
− Energie- und Umwelttechnik,
− Informations- und Kommunikationstechnologie,
− Luft- und Raumfahrt sowie Verfahrenstechnik,
− Maschinenbau,
− Werkstofftechnik,
− Verfahrenstechnik,
− Elektrotechnik

Sicherheitsunterweisung der geschulten GabelstaplerfahrerInnen

Termin und Ort werden durch Rundschreiben bekannt gegeben

Termin und Ort werden durch Rundschreiben bekannt gegeben

Mit diesem Kurs wird die jährlich vorgeschriebene Sicherheitsunterweisung für geschulte GabelstaplerfahrerInnen durchgeführt. Er gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil.

Zielgruppe: Beschäftigte, die mit dem Fahren von Gabelstaplern beauftragt sind und bereits einen Fahrausweis besitzen
Durchführung: Zentrale Verwaltung, Abt. VIII 2 Arbeitssicherheit und Umweltschutz in Zusammenarbeit mit der Hausverwaltung Neue Aula und dem Astronomischen Institut

Anmeldung: Telefonisch, per Fax oder E-Mail bei Zentrale Verwaltung, Abt. VIII 2 Arbeitssicherheit und Umweltschutz
Frau Anita Jenewein
Hölderlinstraße 11
Telefon: 29 - 7 77 53
Telefax: 29 - 56 43
anita.jeneweinspam prevention@uni-tuebingen.de

Einführungsseminar für neu bestellte Sicherheitsbeauftragte

Termin und Ort werden durch Rundschreiben bekannt gegeben

Dieser Kurs ist vorrangig für alle neu bestellten Sicherheitsbeauftragten, die noch an keinem Einführungskurs der Unfallkasse teilgenommen haben, vorgesehen. Der Termin steht jedoch allen interessierten Sicherheitsbeauftragten offen. Abhängig von der Nachfrage werden diejenigen, die noch nicht an einem Einführungsseminar teilgenommen haben, bevorzugt.

Zielgruppe: Bestellte Sicherheitsbeauftragte

Durchführung: Frau Lettau, Unfallkasse Baden Württemberg (UKBW)

Ort: wird abhängig von der Anzahl der Anmeldungen rechtzeitig bekannt gegeben

Anmeldung per E-Mail an anita.jeneweinspam prevention@uni-tuebingen.de

Hautschutz und Hautpflege am Arbeitsplatz

Termin und Ort werden durch Rundschreiben bekannt gegeben

Termin und Ort werden durch Rundschreiben bekannt gegeben

Hauterkrankungen und insbesondere Ekzeme an den Händen gehören zu den häufigsten Berufserkrankungen. Besonders davon betroffen sind Beschäftigte mit so genannter Feuchtarbeit (häufiges Händewaschen, Händedesinfektion, Schwitzen durch stundenlanges Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen, Einwirkung von Kühlschmiermitteln etc. belasten die Haut). Deshalb sind Präventionsmaßnahmen dringlich erforderlich.

Zielgruppe: Labor- und Reinigungspersonal, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Werkstätten und Tierhaltung
Durchführung: Betriebs- und Personalärztlicher Dienst

Fort- und Weiterbildungsangebote für Beschäftigte in der Tierhaltung

Die Tierschutzbeauftragten und Tierärztinnen und Tierärzte der Universität und des Klinikums bieten für Beschäftigte im Bereich der Tierhaltung Fortbildungsmöglichkeiten an. Die Themen und Termine werden kurzfristig den Betroffenen mitgeteilt.
In Zusammenarbeit mit der Leitung der Zentralisierten Tierpflege der Medizinischen Fakultät wird voraussichtlich einmal pro Woche für Auszubildende und VersuchstierpflegerInnen ein innerbetrieblicher Unterricht stattfinden.
Diese Veranstaltungen können auch gern von Beschäftigten, die für die Tierpflege zuständig sind, und anderen Interessierten in der Universität wahrgenommen werden.

Durchführung:

Tierschutzbeauftragte und Tierärzte/Tierärztinnen der Universität Tübingen und des Klinikums
Herr Dr. Franz Iglauer
Frau Dr. Susanne Gerold
Herr Dr. Ulf Scheurlen
Frau Dr. Antje Semrau
Frau Dr. Mai Le
Frau Dr. Ursula Kohlhofer
Frau Manuela Büttcher
Frau Dr. Friederike Bothe
und Andere

Auskunft:

Frau Staiger, Frau Maier-Spöring, Herr Oliver Brudny
Geschäftsstelle des Tierschutzbeauftragten der Universität und des Klinikums
Calwer Straße 7/4
Telefon: 29 - 8 01 25