Ein ganz wichtiger Punkt. Bis zum Anmeldetag der Prioritätsanmeldung darf Ihre Erfindung noch nirgends bekannt sein. Ein Poster auf einer Tagung, eine Publikation oder ein Seminarvortrag im Institut, bei dem Sie Ihre Erfindung, vor allem auch technische Lösungen und Mechanismen einer Erfindung öffentlich präsentieren, bedeuten in der Regel das Aus für eine Patentanmeldung. Denn damit machen Sie Ihre Erfindung zum „Stand der Technik“. Prüfer bei Patentämtern recherchieren zunehmend via Internet auch Vortragsankündigungen oder Tagungsbände und dabei an erster Stelle oft auch eigene Publikationen der Erfinder.
Auch eine „öffentliche Verteidigung“ einer Dissertation, die eine Erfindung darlegt, die noch nicht zum Patent angemeldet worden ist, schafft hier Fakten. Jeder Patentprüfer kann dieses Datum später recherchieren und argumentieren, dass Ihre Erfindung an dem Tag eben veröffentlicht worden ist.
Sobald hingegen die Eingangsbestätigung eines Patentamts auf eine Prio-Anmeldung vorliegt, können Sie Ihre Ergebnisse veröffentlichen, ohne dass dies noch „neuheitsschädlich“ für eine Patentanmeldung ist.
Ein kniffliger Fall ist auch die Veröffentlichung von Dissertationen. Wir bitten Sie daher mit dem Einreichen einer Erfindungsmeldung nicht bis kurz vor der Veröffentlichung zu warten. Denn es sind Vorarbeiten nötig.
So brauchen wir einige Wochen, um eine Erfindungsmeldung initial bewerten und einschätzen zu können. Eine Patentrecherche ist nicht in einer halben Stunde gemacht. Das Gesetz gibt uns für diese Prüfung sogar vier Monate, einen Zeitraum, den wir in aller Regel nicht ausschöpfen werden. Auch benötigt ein Patentanwalt noch etwas Zeit, der eine Anmeldeschrift erst entwerfen muss, sobald wir ihn beauftragt haben.
Je eher Sie mit uns Kontakt aufnehmen und wir uns zusammensetzen, desto reibungsloser der gesamte weitere Ablauf, einschließlich Ihrer Pläne für Publikationen. Desto besser lassen sich auch weitere Optionen diskutieren: Vor Gesprächen mit Firmenvertretern lassen sich Geheimhaltungsvereinbarungen schließen, die wir für Sie auf den Weg bringen – ein Anruf genügt. Auch lässt sich eine fertige Diplom- oder Doktorarbeit für eine Weile im „internen“ Umlauf halten.
Mitunter kann es auch nach Prio-Anmeldung sinnvoll sein, eine Erfindung geheim zu halten. Erst 18 Monate später wird eine Patentanmeldung von den Ämtern veröffentlicht – für einen Firmengründer ist das kostbare Zeit für die eigene Vorbereitung, bevor die Konkurrenz etwas checkt.