Im Anschluss an die Promotion folgt als nächster Karriereschritt häufig eine Anstellung als Postdoc. Im Folgenden sind die wichtigsten Informationen zusammengestallt, wie diese Karrierephase ausgestaltet werden kann.
Der Weg zur Professur ist oftmals steinig und führte lange Zeit ausschließlich über die Habilitation. Das hat sich mittlerweile geändert: Neben Nachwuchsgruppenleitungen ermöglicht auch die Juniorprofessur die Qualifikation zur Professur zu erreichen. Dabei werden Lehr- und Forschungstätigkeiten regulärer Professuren wahrgenommen: Neben der weisungsfreien Forschung, können so auch Vorlesungen gehalten und Prüfungen abgenommen werden. Wenn die Juniorprofessur mit einer Tenure-Option ausgestattet ist, ermöglicht eine erfolgreiche Juniorprofessur den Übergang in eine Vollprofessur – ohne zusätzliche Ausschreibungen und Berufungsverfahren. Über den Erfolg einer Juniorprofessur (ob mit oder ohne Tenure Track) entscheiden dabei Zwischenevaluationen sowie eine Abschlussevaluation, in denen Leistungen in Lehre und Forschung sowie der akademischen Selbstverwaltung bewertet werden. Im Fall einer positiven Abschlussevaluation kommt bei Tenure-Track Proessuren an der Universität Tübingen außerdem ein hochschulöffentlicher Vortrag hinzu.
Juniorprofessuren werden für gewöhnlich von den Hochschulen besetzt, wobei sie zum Teil auch gemeinsam mit außeruniversitären Forschungsinstituten ausgeschrieben werden.
Eine Juniorprofessur ist auf sechs Jahre angelegt, wobei nach zwei oder drei Jahren eine Zwischenevaluation darüber entscheidet, ob das Beschäftigungsverhältnis fortgesetzt wird.
Die genauen Bewerbungsmodalitäten sind den Stellenausschreibungen zu entnehmen. In der Regel wird die Stelle international ausgeschrieben und es wird ein mehrstufiges Bewerbungsverfahren angesetzt. Grundvoraussetzung für eine Bewerbung ist eine gute bis sehr gute Promotion, einschlägige Publikationen sowie die pädagogische Eignung.
In Deutschland werden Professuren nach der sogenannten W-Besoldung entlohnt (https://www.hochschulverband.de/index.php?id=w-besoldung#_). Da die Bundesländer über die Grundgehälter von Beamten und Angestellten entscheiden, bestehen hier mitunter gravierende Unterschiede. Die Besoldung von Juniorprofessuren richtet sich in der Regel nach der Besoldungsordnung W1.