Uni-Tübingen

Ausschreibung im Bereich Chemie

04.11.2020

Sachkostenzuschüsse für den HochschullehrerInnen-Nachwuchs

HabilitandInnen und JuniorprofessorInnen in der Chemie und in chemienahen Disziplinen können beim Fonds der Chemischen Industrie einen Sachkostenzuschuss beantragen.

HabilitandInnen und JuniorprofessorInnen in der Chemie und in chemienahen Disziplinen können beim Fonds einen Sachkostenzuschuss in Höhe von maximal 10.000 Euro beantragen.

Diese Förderung ist als Starthilfe für leistungsstarke NachwuchswissenschaftlerInnen gedacht und soll den Aufbau eines eigenständigen Forschungsgebietes gezielt unterstützen. Mit dem Geld können die geförderten WissenschaftlerInnen z. B. Spezialchemikalien, Geräte oder Fachliteratur beschaffen.

Voraussetzungen
  • hervorragende Studienleistungen und wissenschaftliche Qualifikation
  • Promotion (bzw. gleichwertige Leistung)
  • Durchführung einer chemisch orientierten Forschungsarbeit
  • hauptamtliche Tätigkeit an Hochschulen oder außeruniversitären, nichtindustriellen Forschungsinstituten der Bundesrepublik Deutschland
  • Antragstellung: bis spätestens 6 Jahre nach Abschluss der Promotion

Für Antragstellende von Sachkostenzuschüssen gilt, dass sie die 6-Jahresfrist nach der Promotion voll ausschöpfen und weiterhin Anträge stellen können – auch wenn die Habilitation formal bereits abgeschlossen ist.

Folgeanträge können jeweils frühestens 1 Jahr nach der letzten Bewilligung gestellt werden, wenn neue wissenschaftliche Ergebnisse veröffentlicht wurden.

Verwendung

Der Sachkostenzuschuss kann nur zur Finanzierung von Geräten, Fachliteratur, Chemikalien, chemischem Verbrauchsmaterial, chemiebezogener Software und Hardware sowie für Reisen des
Antragstellers zu wissenschaftlichen Tagungen eingesetzt werden. Zur Erstellung einer Homepage kann ein angemessener Betrag genutzt werden (bis max. € 500).

Anträge können jederzeit eingereicht werden.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.vci.de/fonds/hochschulfoerderung/sachkostenzuschuesse/seiten.jsp 

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