Uni-Tübingen

Ausschreibung im Bereich Erziehungswissenschaft

11.04.2024

BMBF: Förderung eines Forschungsverbunds für die wissenschaftliche Begleitung des Startchancen-Programms

Frist: 14.05.24 (Zweistufiges Verfahren, Projektskizze)

Jüngste Studienergebnisse zeigen erneut: Das Kompetenzniveau von Schülerinnen und Schülern in Mathematik und Deutsch sinkt. Zugleich hängt der Bildungserfolg in Deutschland stark von der sozialen Herkunft ab. Die Bundesregierung hat sich deshalb das Ziel gesetzt, eine Trendwende in der Kompetenzentwicklung von Schülerinnen und Schülern zu bewirken und die individuellen Bildungschancen spürbar zu verbessern. Im Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode ist hierfür das Startchancen-Programm als prioritäre Maßnahme verankert. Das Programm soll dazu beitragen, die Chancengerechtigkeit in der schulischen Bildung so zu verbessern, dass möglichst alle Kinder und Jugendlichen ihre Talente und Potentiale frei entfalten können und Bildungserfolg von sozialer Herkunft entkoppelt wird. Dies umfasst auch einen Beitrag zur Herstellung von Ausbildungsreife und Berufsfähigkeit.

Auf der individuellen Ebene richtet sich das Startchancen-Programm an sozioökonomisch benachteiligte Schülerinnen und Schüler. Hier zielt es auf die Verbesserung von Bildungs- und Teilhabechancen, auf die Leistungs- und auf die Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler an den teilnehmenden Schulen ab. Bis zum Ende der Programmlaufzeit soll die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die die Mindeststandards der Kultusministerkonferenz in Mathematik und Deutsch verfehlen, an den Startchancen-Schulen halbiert werden.

Auf der institutionellen Ebene richtet sich das Startchancen-Programm an Schulen in struktureller Benachteiligung beziehungsweise an Bildungsgänge der Berufs- und Ausbildungsvorbereitung. Hier unterstützt das Startchancen-Programm die innere und äußere Schulentwicklung. Die Startchancen-Schulen sollen Modellschulen werden, die datengestützt arbeiten und sich zu individueller Diagnostik und adaptiver Förderung bekennen. Dazu werden Qualifizierungs- und Professionalisierungsprozesse an den Startchancen-Schulen gefördert und eine Öffnung der Schulen in das Quartier unterstützt.

Auf der systemischen Ebene richtet sich das Startchancen-Programm vorrangig an die Bildungsadministration. Hier geht es um die Weiterentwicklung und Umsetzung verbindlicher und konstruktiver Kooperationsformate innerhalb des Unterstützungssystems der Länder (insbesondere Schulträger und Kommunen, die Schulaufsicht, die Kernverwaltung der Ministerien, Landesinstitute, Qualitätsagenturen sowie die Schulentwicklungsbegleitung) und mit den Verantwortlichen in den Schulen. Die Themen Zielbestimmung, Prozessbegleitung und Zielerreichung sind hierbei maßgeblich. Insgesamt soll die Wirksamkeit des Unterstützungssystems erhöht werden.

Die Förderung nach dieser Richtlinie hat zum Ziel, an der Schnittstelle zwischen Bildungsforschung und Bildungspraxis das Erreichen der Programmziele in allen Säulen des Programms auf individueller, institutioneller und systemischer Ebene evidenzbasiert und handlungsorientiert zu unterstützen. Dafür gilt:

  • Eine Theorie der Veränderung ist zu entwickeln und in der Implementation zu unterstützen.
  • Wissenschaftliche Erkenntnisse über Strategien, Instrumente und Materialien für eine leistungsförderliche, diversitäts- und ungleichheitssensible Schul- und Unterrichtsentwicklung sind zu identifizieren und wirkungsorientiert sowie zielgruppengerecht aufzubereiten und verfügbar zu machen.
  • Qualifizierungs- und Professionalisierungsprozesse in dem Unterstützungssystem der Länder sind so zu befördern, dass die Startchancen-Schulen das Programm zielführend und effektiv in ihre schulinternen Entwicklungsprozesse integrieren können.
  • Der wissenschaftliche Kenntnisstand über Ansätze der Schul- und Unterrichtsentwicklung zur Entkopplung des Bildungserfolgs von der sozialen Herkunft ist um wirkungsorientierte Erkenntnisse zu erweitern.
  • Das Unterstützungssystem der Länder und die Startchancen-Schulen sind darin zu unterstützen, Entwicklungskapazitäten aufzubauen, mit denen sie sich verändernden Anforderungen und Herausforderungen stetig neu anpassen können.

Die Ausgestaltung der wissenschaftlichen Begleitung berücksichtigt, dass das Startchancen-Programm an etwa 4 000 allgemeinbildenden und beruflichen Schulen mit einem hohen Anteil an sozioökonomisch benachteiligten Schülerinnen und Schülern entlang der Bildungskette im gesamten Bundesgebiet zur Anwendung kommen soll und gleichzeitig unter Beachtung regionaler Spezifika lokal umzusetzen ist.

Die hier ausgeschriebene Förderung eines Forschungsverbunds zielt auf die wissenschaftliche Begleitung des Startchancen-Programms. Der Forschungsverbund soll durch seine Arbeit dazu beitragen, die Kompetenz- und Persönlichkeitsentwicklung der Kinder und Jugendlichen an den Startchancen-Schulen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft zu stärken. Sowohl in den Schulen als auch in den Ländern soll eine offene, kollaborative sowie ko-konstruktive Kultur der Anpassung und Innovation in den Strukturen und Abläufen entstehen, die auch über das Startchancen-Programm hinaus Wirkung entfaltet.

Das BMBF beabsichtigt, einen Forschungsverbund zur wissenschaftlichen Begleitung des Startchancen-Programms zu fördern. Der Forschungsverbund soll, unter Berücksichtigung der verschiedenen Schulstufen im Programm (Primar- und Sekundarbereich und berufliche Schulen), die Wirksamkeit des Programms in seinen einzelnen Bestandteilen und Zieldimensionen durch wissenschaftliche Arbeit unterstützen sowie Erkenntnisse zur Entkoppelung von Bildungserfolg und sozialer Herkunft gewinnen und bereitstellen. Demgemäß sind die nachfolgenden Arbeitsschwerpunkte für die wissenschaftliche Begleitung maßgeblich:

  1. Operative Vorbereitung der wissenschaftlichen Begleitung (Initiationsphase)
  2. Bereitstellung von Instrumenten und Materialien
  3. Unterstützung der Schulnetzwerkarbeit der Länder
  4. Unterstützung von Professionalisierung und Qualifizierung im Programm
  5. Unterstützung der Programm-Governance
  6. Wissenschaftlicher Erkenntnisgewinn
  7. Programmübergreifender Transfer und Öffentlichkeitsarbeit

 

Die Abwicklung der Fördermaßnahme erfolgt durch das BMBF:

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Projektteam „Startchancen-Programm“
11055 Berlin
E-Mail: Startchancen-Programmspam prevention@bmbf.bund.de 

 

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem BMBF bis spätestens zum 14. Mai 2024 zunächst Projektskizzen vorzulegen.

Mehr Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2024/02/2024-02-28-Bekanntmachung-Startchancen-Programm.html 

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