Uni-Tübingen

Ausschreibung im Bereich Sprachwissenschaften

18.04.2024

BMBF: Vermittlung und Erwerb von Chinesisch als Fremdsprache als Beitrag zum Auf- und Ausbau von unabhängiger China-Kompetenz

Frist: 11. Juni 2024 (Zweistufiges Verfahren, Projektskizze); Anmeldefrist zur Infoveranstaltung: 24. April 2024

Ausgangspunkt dieser Richtlinie ist das Ziel, die Anzahl an Menschen in Deutschland, die über Handlungskompetenz im Umgang mit Menschen aus chinesisch-sprachigen Kulturräumen verfügen, zu erhöhen. „Handlungskompetenzen“ stehen dabei für fundierte und praxisbezogene Kenntnisse der chinesischen Sprache und die damit verbundenen interkulturellen kommunikativen Kompetenzen3 (IKK).

Ziel dieser Förderung ist es, durch geeignete Forschungsprojekte die Spracherwerbsprozesse beziehungsweise den Zweitspracherwerb von Chinesisch besser zu verstehen und mithilfe der Projektergebnisse das Lernen und Lehren der Sprache in deutschen Bildungskontexten und damit auch die Handlungskompetenz zu verbessern. Sprache ist ein konstitutiver Bestandteil von Kultur und der zwischenmenschlichen Kommunikation. Bei größerer räumlicher und kultureller Distanz zwischen Ausgangs- und Zielkultur sind die Unterschiede in den lexikalischen, semantischen, pragmatischen, syntaktischen und morphologischen Bereichen der Sprache ausgeprägter und komplexer, sodass für den Erwerb der Zielsprache, des soziokulturellen Wissens und der angemessenen Handlungskompetenz andere Verläufe zu erwarten sind als im Vergleich zu europäischen Sprachen. Dies gilt insbesondere für den Erwerb von Chinesisch für Menschen mit Deutsch als Erstsprache beziehungsweise einer indoeuropäischen Erstsprache.

Forschung vor allem aus den Bereichen Spracherwerbsforschung, Linguistik, Pädagogik, Psychologie, interkulturelle Kommunikation, empirische Bildungsforschung und Kulturwissenschaften (nach Möglichkeit auch interdisziplinär) kann einen wesentlichen Beitrag leisten, um die Anzahl der Personen mit Chinesisch-Sprachkompetenzen langfristig zu erhöhen. Dabei sollen sich die Kompetenzen (und somit auch die Forschung) stets an den aktuellen Bedarfen aus der Praxis orientieren. Im Fokus stehen dabei die Vermittlung und der Erwerb von Chinesisch an Schulen und Hochschulen. Der Erwerb von Chinesisch im Rahmen der beruflichen Bildung kann – wo möglich und sinnvoll – ebenfalls adressiert werden. Es wird angestrebt, dass die zu erwartenden Ergebnisse der Forschungsprojekte die Entwicklung von innovativen didaktischen Lehransätzen für den Schul- und/oder Hochschulunterricht – sowie wo sinnvoll Unterricht im Rahmen der beruflichen Bildung – ermöglichen.

Konkret wird angestrebt, dass mehr Lernende Mittelstufenniveau erreichen und praktische Sprachkenntnisse erwerben. Langfristig sollen mehr Lernende möglichst die Niveaustufe B1+ gemäß dem GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen) aufwärts hinsichtlich mindestens der mündlichen Kompetenzen erreichen. Ein möglichst hohes Sprachniveau sollte auch bei den Lese- und/oder Schreibkompetenzen (gegebenenfalls auch über einen Ausbau von „Hanyu Pinyin“-basierten sprachlichen Kompetenzen) erreicht werden. Den Antragstellern steht frei, welche Kompetenzen und Niveaustufen Gegenstand des Forschungsvorhabens sind. Für die Forschungsvorhaben gibt es dabei keine Einschränkung auf das oben dargelegte langfristige Ziel der Niveaustufe A2 beziehungsweise B1. Dies sollte aber mitgedacht werden und es soll deutlich aus dem Antrag hervorgehen, auf welchen Annahmen und bisherigen Forschungsergebnissen das Vorhaben beruht.

Zudem soll der Transfer der zu erwartenden Ergebnisse des Forschungsvorhabens in die Praxis stets mitberücksichtigt werden. Wünschenswert sind dabei kokreative Ansätze zwischen der Forschung und Praxis. Das Vorhaben soll, wenn möglich, anschlussfähig für konkrete Maßnahmen und Projekte im (berufs-)schulischen und/oder Hochschul-Kontext sein. Es muss deutlich aus dem Antrag hervorgehen, wie die Ergebnisse des Forschungsprojekts dazu beitragen, die Vermittlung und/oder den Erwerb von Chinesisch als Fremdsprache – und somit die Handlungskompetenz insgesamt – zu verbessern. Auf der Grundlage der Forschungsprojekte sollen (gegebenenfalls auch erst im Anschluss an das Projekt) innovative Lehr- beziehungsweise Lernansätze erarbeitet werden können. Außerdem sollen die zu erwartenden Ergebnisse dazu beitragen, langfristig möglichst viele Lernende an Schule und Hochschule – sowie gegebenenfalls aus der beruflichen Bildung – zu befähigen und zu motivieren, ihre Kenntnisse weiter zu vertiefen und anwendungsorientierte China-Expertise zu entwickeln.

Gefördert werden im Rahmen dieser Förderrichtlinie Forschungs- und Entwicklungsprojekte unter anderem aus den Bereichen Spracherwerbsforschung, Linguistik, Pädagogik, Psychologie, interkulturelle Kommunikation, empirische Bildungsforschung und Kulturwissenschaften (nach Möglichkeit auch interdisziplinär), deren Erkenntnisse entsprechend dem oben beschriebenen Zuwendungszweck die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen für den Erwerb und die Vermittlung der chinesischen Sprache (auch im Sinne von IKK) in deutschen Schulen und Hochschulen – sowie gegebenenfalls in der beruflichen Bildung – verbessern.

Generell gilt: Es können sowohl Grundsatzfragen erforscht werden als auch Modellvorhaben mit Entwicklung und Erprobung vorgesehen werden. Dem Forschungsvorhaben entsprechend, sollen die Anwendungen und Ansätze durch den Einsatz in der Praxis zum Beispiel an Schulen oder Hochschulen – gegebenenfalls in der beruflichen Bildung – untersucht, validiert und evaluiert werden. In diesem Fall ist die geplante Zusammenarbeit in der Skizze zu beschreiben und nach Möglichkeit durch bereits bestehende Kontakte zu den Akteuren zu belegen.

Im Rahmen der Vorhaben sollen, wenn möglich, konkrete Ergebnisse entwickelt werden, die im schulischen oder Hochschul-Kontext – sowie gegebenenfalls in der beruflichen Bildung – Anwendung finden oder anschlussfähig sind. Diese Ergebnisse können beispielsweise didaktische Handlungsempfehlungen, didaktische Konzepte oder eine Handreichung für die Konzipierung von Lehrwerken und Best-Practice-Beispielen umfassen. Welche spezifischen Ergebnisse und Verwertungsmöglichkeiten angestrebt werden, ist in der Skizze darzulegen und zu begründen.

Interdisziplinäre Ansätze sind ausdrücklich erwünscht. 

Mit der Abwicklung beauftragt:

DLR Projektträger
Europäische und internationale Zusammenarbeit
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de 

Ansprechpersonen sind:

Fachliche Ansprechpartnerin:
Nicola Dierkes
Telefon: +49 228/38 21-1033
Telefax: +49 228/38 21-1444
E-Mail: Nicola.Dierkesspam prevention@dlr.de 

Administrative Ansprechpartnerin:
Lydia Derevjanko
Telefon: +49 228/38 21-1915
Telefax: +49 228/38 21-1444
E-Mail: lydia.derevjankospam prevention@dlr.de 

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

In der ersten Verfahrensstufe sind bis spätestens 11. Juni 2024 zunächst Projektskizzen vorzulegen

Zur Information zu den Zielen der Förderrichtlinie und den Erwartungen an die Anträge und Projekte wird am 26. April 2024 voraussichtlich von 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr eine virtuelle Informationsveranstaltung durchgeführt. Während der Veranstaltung können inhaltliche Fragen gestellt werden. Anmeldungen für die Veranstaltung werden über E-Mail an chinateam@dlr.de mit Name, Vorname, E-Mail-Adresse und Institution bis zum 24. April 2024 entgegengenommen.

Mehr Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2024/04/2024-04-11-Bekanntmachung-Spracherwerb-Chinesisch.html 

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