Uni-Tübingen

Führungszeugnis

Alle Personen, die an der Universität Tübingen eingestellt werden sollen, müssen im Vorfeld ein Führungszeugnis beantragen. Ohne ein Führungszeugnis können Sie Ihren Arbeitsvertrag nicht unterschreiben.

Führungszeugnis aus dem Inland beantragen:

  1. Falls Sie gefragt werden; Sie benötigen das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde.
  2. Führungszeugnisse aus anderen Ländern können von der Universität nicht akzeptiert werden.
  3. Das Führungszeugnis dard maximal drei Monate vor geplantem Beginn des Arbeitsvertrags ausgestellt worden sein.
  4. Die Ausstellung des Führungszeugnisses kann bis zu etwa sechs Wochen dauern. Beantragen Sie es deshalb rechtzeitig.
  5. Das "Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde" kann direkt bei Ihrere örtlichen Meldebehörde (Bürgerbüro, Rathaus) oder online unter https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ beantragt werden.
    Oder folgen Sie den Hinweisen unter: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/ZentraleRegister/Fuehrungszeugnis/Inland/Inland_node.html
  6. Für die Online-Anmeldung benötigen Sie eine Nummer Ihres elektronischen Aufenthaltstitels.
  7. Die Gebühr für die Erteilung eines Führungszeugnisses müssen Sie selbst beantragen. Sie beträgt derzeit 13 EUR und kann ebenfalls online bezahlt werden.
  8. Nach Beantragung wird das Führungszeugnis auf dem Postweg direkt an die Personalabteilung der Universität Tübingen übersandt.
  9. Bei Fragen, ob das Führungszeugnis bereits an der Universität angekommen ist, wenden Sie sich bitte an Ihr Institut.

Führungszeugnis aus dem Ausland beantragen:

  1. Lesen Sie das beigefügte Formular sorgfältig durch.
  2. Füllen Sie das Formular aus (Absender, pers. Informationen). Die Felder für Referenznummer sowie AnsprechpartnerIn der Universität können Sie leer lassen.
  3. Untrerschreiben Sie das Formular.
  4. Drucken Sie den Begleitbrief aus und nehmen Sie ihn mit, um zu begründen, warum diese Beglaubigung notwendig ist.
  5. Lassen Sie Ihre Unterschrift amtlich beglaubigen.
  6. Überweisen Sie 13,- EUR an das Bundesamt für Justiz. Die Kontoverbindung finden Sie auf der 2. Seite des Formulars unter Nr. 2.
  7. Schicken Sie das Formular, den Begleitbrief sowie den Beleg Ihrer Überweisung per Post an die Adresse des Bundesamtes für Justiz, die links oben auf dem Formular steht.
  8. Dann müssen Sie warten, bis Ihr gastgebendes Institut Ihnen mitteilt, dass die Universität das Führungszeugnis erhalten hat.

Hier finden Sie das Formular, ein Dokument mit weiteren Informationen sowie den Begleitbrief.