Uni-Tübingen

Informationen zum Antrag


Antragsverfahren

Das Antragverfahren ist niedrigschwellig gehalten. Ein Förderantrag wird mittels des entsprechenden Formulars eingereicht. Über die zu fördernden Projekte entscheidet eine Jury aus Vertreterinnen und Vertretern der Dezernate II und III sowie zwei studentischen Hilfskräften. Alle eingegangenen Anträge werden anhand einheitlicher Kriterien bewertet. Aus dem Förderantrag sollte neben einem klaren Bezug zum Förderthema deutlich hervorgehen, inwieweit das Projekt insbesondere die Förderkriterien Innovation, Nachhaltigkeit sowie Nachvollziehbarkeit und Überprüfbarkeit erfüllt.

Zur Beratung stehen wir Ihnen schon im Vorfeld gerne zur Verfügung.


Ablauf der Förderphase 2026/27

01. Dez. 2025 - 08. Feb. 2026
Ausschreibung und Antragsphase 2026/27

In diesem Zeitraum können Förderanträge zum Schwerpunkt “Demokratiebildung gemeinsam gestallten - “Students as Partners” in der Hochschullehre” gestellt werden.

01. April 2026
Beginn der Förderung 2026/27

Hier beginnt die frühestmögliche Förderung. Das Projekt kann aber auch erst zu einem späteren Zeitpunkt anlaufen. Zu beachten ist allerdings, dass die Förderung spätestens Ende März des Folgejahres endet. 

Dezember 2026
Ausschreibung Förderphase 2027/28

Beginn der neuen Antragsphase.

31. März 2027
Ende Förderlaufzeit 2026/27