Eine Umschreibung (oder Studiengangwechsel) liegt vor, wenn Sie bereits an der Universität Tübingen eingeschrieben sind und das angestrebte Fach, ein Teilfach (bei Kombinationsstudiengängen) oder den angestrebten Abschluss ändern wollen. Bei einem Studiengangwechsel wird das bisherige Studium nicht fortgesetzt (Ausnahme: beim Wechsel vom Bachelor in den weiterführenden Master, sofern das Bachelorzeugnis noch nicht nachgewiesen werden kann). Wollen Sie das bisherige Fach ebenfalls fortsetzen, so handelt es sich um ein Parallelstudium. Weitere Informationen zum Thema Parallelstudium
beizufügende Nachweise:
- Zulassungsbescheid (bei zulassungsbeschränkten Studiengängen) |
Bescheinigung über die studienfachliche Beratung (wenn der Wechsel im dritten oder in einem höheren Semester erfolgt) |
Bescheinigung über die Anrechnung von Studienzeiten (bei Umschreibung in ein höheres Semester) |
beizufügende Nachweise:
- Zulassungsbescheid |
Bescheinigung über die Anrechnung von Studienzeiten (bei Umschreibung in ein höheres Semester eines Masterstudiengangs) |
Wenn Sie sich in einen zulassungsbeschränkten Studiengang umschreiben wollen, ist vor der Umschreibung zunächst eine fristgerechte Bewerbung und ein neuer Zulassungsbescheid erforderlich.
Der Antrag auf Umschreibung ist erst zu stellen, wenn Ihnen der Zulassungsbescheid vorliegt. Beachten Sie, dass für die Umschreibung die im Zulassungsbescheid genannte Frist gilt. Der Zulassungsbescheid ist dem Antrag auf Umschreibung beizufügen.
Die Umschreibung für zulassungsfreie grundständige Studiengänge ist ohne vorherige Bewerbung möglich. Sie kann für das Wintersemester bis zum 30. September und für das Sommersemester bis zum 31. März im Studierendensekretariat vorgenommen werden. Für Masterstudiengänge müssen Sie sich immer zuerst bewerben.
Bitte beachten Sie: Eine Umschreibung für zurückliegende Semester ist ausgeschlossen.
Eine Beratung durch die Studienfachberatungen des neuen Studiengangs wird empfohlen. Eine auf den angestrebten grundständigen Studiengang bezogene studienfachliche Beratung ist immer dann nachzuweisen, wenn der Studiengangwechsel im dritten oder in einem höheren Semester erfolgt (§ 60 Abs. 2 Nr. 5 LHG).
Um die Umschreibung vornehmen zu können, ist es erforderlich, dass die für das nächste Semester fälligen Gebühren bezahlt und beim Studierendensekretariat verbucht wurden. Dies kann bei Banküberweisungen bis zu einer Woche dauern. Sollte innerhalb der Rückmeldefrist keine Rückmeldung erfolgt sein, ist für die Umschreibung zusätzlich noch die Mahngebühr für die verspätete Rückmeldung zu bezahlen.
Wenn Sie sich in einen Masterstudiengang umschreiben wollen, müssen Sie sich immer erst vorher bewerben. Grundlage für die Immatrikulation in einen Masterstudiengang ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium (oder ein gleichwertiger grundständiger Hochschulabschluss). Wenn Sie Ihr Bachelorzeugnis zeitlich wegen Korrekturfristen noch nicht vorlegen können, können Sie einen Antrag auf Immatrikulation unter Vorbehalt stellen. Dafür füllen Sie bitte zusätzlich zu Ihrem Umschreibeantrag folgendes Formular aus und reichen dieses, zusammen mit den restlichen Unterlagen, bei uns ein.
Bei einer Umschreibung in den Master of education ist zusätzlich der Nachweis über die Teilnahme am Online-Self-Assessmentverfahren TüSE - TüSE - Check your Choice einzureichen.
Sofern Sie über anrechnungsfähige Studienleistungen aus Ihrem bisherigen Studium verfügen (dies ist z. B. dann der Fall, wenn Sie ein Fach mit dem Abschluss Bachelor of Arts oder Bachelor of Science studieren und nun in das Studium in diesem Fach mit dem Abschluss Bachelor of Education wechseln wollen), ist für die Umschreibung eine Bescheinigung über die Anrechnung von Studienzeiten erforderlich.
Die Bescheinigung über die Anrechnung von Studienzeiten erhalten Sie auch in den zulassungsfreien Studiengängen je nach Fakultät bei der Studienfachberatung oder bei den Prüfungsämtern.
Nähere Informationen für die im höheren Fachsemester zulassungsbeschränkten Studiengänge finden Sie auf der Seite Bewerbung Höheres Fachsemester.
Hier erhalten Sie eine Übersicht der Studienfachberater
Hier erhalten Sie Informationen zum Zentralen Prüfungsamt
Hier erhalten Sie eine Übersicht der weiteren / externen Prüfungsämter
Promotionsstudierende können sich jederzeit für das laufende Semester und mit Beginn der Rückmeldefrist für das folgende Semester umschreiben. Voraussetzung ist der Nachweis der Annahme als Doktorand durch die Fakultät sowie der Abschluss eines Masterstudiums oder eines vergleichbaren Abschlusses.
Eine Umschreibung im laufenden Semester gilt für das gesamte Semester. Sie sollten sich daher über mögliche Folgen vorher mit Ihrem Prüfungsamt und Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen.
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