Sofern Sie bereits an der Universität Tübingen eingeschrieben sind und jetzt in den Promotionsstudiengang wechseln möchten, verwenden Sie bitte ebenfalls den Antrag auf Einschreibung als Doktorand/in.
Bitte beachten Sie hierzu Folgendes:
Sie behalten Ihre bisherige Matrikelnummer.
Bei einem Wechsel im laufenden Semester sollten Sie sich vorher mit Ihrem Prüfungsamt und Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen, da dieser Wechsel für das gesamte Semester gilt.
Um die Einschreibung als Doktorand/in für das nächste Semester vornehmen zu können, ist es erforderlich, dass die für das nächste Semester fälligen Beiträge und Gebühren bezahlt und bei der Universität verbucht wurden. Dies kann bei Banküberweisungen einige Tage dauern. Sollte innerhalb der Rückmeldefrist keine Zahlung erfolgt sein, ist zusätzlich noch die Mahngebühr für die verspätete Rückmeldung zu bezahlen.
Promovierende, die sich aufgrund eines vorherigen Abschlusses nicht rückmelden können, zahlen keine Mahngebühr, wenn der Semesterbeitrag innerhalb der Rückmeldefrist bei uns eingegangen ist.
Eine Exmatrikulation und Neueinschreibung im gleichen Semester ist nicht möglich.