30.01.2024
Am Freitag, den 12. Januar 2024, wurde Prof. Dr. Dr. h.c. Bernd Heinrich, Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und Urheberrecht an der Juristischen Fakultät der Eberhard Karls Universität Tübingen, zusammen mit Prof. Dr. Dr. h.c. Martin Heger von der Humboldt-Universität zu Berlin, in einem feierlichen Festakt die Ehrendoktorwürde der staatlichen Ivane-Javakhisvili-Universität Tbilisi (Georgien) verliehen. Der Ehrung liegt eine nunmehr bereits über 17 Jahre andauernde Zusammenarbeit der beiden Professoren mit der georgischen Fakultät zugrunde, welcher unter anderem die Durchführung zweier mehrjähriger drittmittelgeförderter Projekte zur Entwicklung des georgischen Straf- und Strafprozessrechts sowie die Abhaltung mehrerer Sommerschulen zum Europäischen Strafrecht mit georgischen, armenischen und aserbaidschanischen Studierenden in Batumi (Georgien) beinhaltet. Prof. Dr. Dr. h.c. Bernd Heinrich ist zudem Herausgeber einer deutsch-georgischen Strafrechtszeitschrift und eines deutsch-georgischen Glossars strafrechtlich relevanter Begriffe.
Im Rahmen des Festaktes zur Verleihung der Ehrendoktorwürde, die in Anwesenheit des Rektors der staatlichen Ivane-Javakhisvili-Universität Tbilisi, Prof. Dr. Jaba Samushia, der Dekanin der Juristischen Fakultät der staatlichen Ivane-Javakhisvili-Universität Tbilisi, Prof. Dr. Tamar Zarandia, des Präsidenten des georgischen Verfassungsgerichts, Prof. Dr. Merab Turava, des Vorsitzenden des Rechtsausschusses des georgischen Parlaments, Prof. Dr. Anri Okhanashvili, und des deutschen Botschafters in Georgien, Ernst Peter Fischer, stattfand, hielt Prof. Dr. Dr. h.c. Bernd Heinrich einen Vortrag zum Thema „Die Versuchsstrafbarkeit nach deutschem und georgischem Recht. Erkenntnisse aus dem deutsch-georgischen Projekt zum Allgemeinen Teil des Strafrechts in den Jahren 2006-2010“.
Konrad Schmauder, Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Urheberrecht