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19.06.2024
Label „HR Excellence in Research“ für gute Arbeitsbedingungen in der Forschung erneut verliehen
Universität Tübingen kann Auszeichnung des Audits „Human Resources Strategy for Researchers“ (HRS4R) für weitere drei Jahre tragen
Am 15. März 2024 fanden sich Experten der Europäischen Kommission in Tübingen ein, um den Status der Universität als Trägerin des „HR Excellence in Research“-Labels zu überprüfen. Das Label wurde der Universität Tübingen 2017 durch die Europäische Kommission im Rahmen der Teilnahme am Audit „Human Resources Strategy for Researchers“ (HRS4R) verliehen. Die Teilnahme am Audit HRS4R dient der Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Forschenden an den teilnehmenden Institutionen. Das Engagement der Universität Tübingen für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vor Ort wird durch das Audit unterstützt und nochmals fokussiert. Hand in Hand mit der Teilnahme am Audit und durch dieses überprüft, ging die Implementierung der europäischen Charta für Forschende sowie des Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschenden (kurz Charta und Code). Diese verpflichten die teilnehmenden Institutionen, das jeweilige Arbeitsumfeld für Forschende so zu gestalten, dass gute Forschung ermöglicht und gefördert wird. In diesem Zuge wird auch ein offener und transparenter Einstellungsprozess etabliert.
Die Überprüfung des Fortschritts auf den unterschiedlichsten Gebieten, wie zur Verfügung gestellte Kursprogramme zur beruflichen Weiterqualifikation, der Implementierung von Charta und Code sowie etwa die umfangreiche Unterstützung von Innovation in Forschung und Lehre in Tübingen, findet alle drei Jahre durch eine Kommission externer Expertinnen und Experten statt.
Für die Überprüfung im März reisten zwei internationale Experten der Europäischen Kommission an und ließen sich einen Tag lang durch die Rektorin Prof. Dr. Dr. h.c. (Dōshisha) Karla Pollmann, den Prorektor für Forschung und Innovation Prof. Dr. Peter Grathwohl, durch Angehörige der Verwaltung und vor allem durch mehrere Statusgruppen aus der Forschung – von Promovierenden bis hin zu Professorinnen und Professoren – über den Entwicklungsstand des Audits und die aktuellen Arbeitsbedingungen in der Tübinger Wissenschaft ins Bild setzen.
Am Abend des Begehungstages durften Rektorat und Steering Committee des Tübinger HRS4R-Audits bereits ein großes Lob der Experten für das enorme Engagement und die hervorragende Umsetzung der Verbesserungsmaßnahmen sowie Tipps für die weitere Entwicklung des Audits entgegennehmen. Diese positive Bewertung ging auch in den offiziellen Bericht ein, den die Experten den entsprechenden Stellen der Europäischen Kommission und der Universität Tübingen zukommen ließen. Darin wurde dem Vorgehen der Universität eine sehr hohe Übereinstimmung mit den Grundgedanken und Zielen des HRS4R-Audits attestiert und die Weiterführung des Labels „HR Excellence in Research“ für die kommenden drei Jahre ohne Auflagen bewilligt.
Die Weiterführung des „HR Excellence in Research“ Labels ist ein großer Erfolg für die Universität und bezeugt deren Anspruch, die besten Arbeitsbedingungen für Forschende zu bieten. Auch im Hinblick auf die anstehende Überprüfung des Exzellenzstatus im Rahmen der Exzellenzstrategie von Bund und Ländern ist der Erfolg im HRS4R-Audit ein starkes Zeichen für die Qualität des Forschungsstandortes Tübingen.
Raphael Szeider, M.A.,Referent für das Audit HRS4R
raphael.szeiderspam prevention@uni-tuebingen.de
Weitere Informationen:
- HRS4R in Tübingen
- HRS4R-Seite der Europäischen Kommission
- Charta und Code für Forschende der Europäischen Kommission
- Infos von der KoWi zu Charta und Code der Europäischen Kommission