Uni-Tübingen

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21.07.2015

Tübinger Jurastudierende siegen bei landesweitem Wettbewerb

Platz eins bei „Moot Court“ vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg

Ein Teil der Tübinger Sieger des VGH-Moot Courts. Foto: VGH-Moot Court.

Beim vierten „Moot Court“ (dt. fiktives Gericht) des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) sind die Tübinger Jurastudierenden auf dem ersten Platz gelandet. Das Team aus den Studierenden Alexander Ropertz, Fabio Valentin Pix, Christian Kurwan, Safeer Ahmad, Saskia Lutz und Stanislav Poliakof konnte sich dabei gegen Studierende aus Konstanz und Heidelberg durchsetzen. Verhandelt wurde ein realer Fall im Zusammenhang mit Protesten gegen das Bahnprojekt „Stuttgart 21“, der derzeit am Verwaltungsgericht Stuttgart anhängig ist.

Bei einem „Moot Court“ üben angehende Juristen, ihre theoretischen Kenntnisse im Staats- und Verwaltungsrecht bereits frühzeitig realitätsnah anzuwenden, indem sie die Anwaltsrolle in einer Prozesssimulation einnehmen. Die Tübinger Studierenden vertraten in der ersten fingierten Verhandlung die Kläger und mussten gegen das Team der Universität Konstanz, welches das beklagte Land Baden-Württemberg repräsentierte, bestehen. In der zweiten Runde übernahmen die Tübinger dann die Rolle der Beklagtenvertreter und maßen sich mit den Klägern der Universität Heidelberg. Am Ende konnte das Tübinger Team sowohl rhetorisch als auch fachlich überzeugen.

Den Fall des Wettbewerbs behandelten die Teilnehmer als eine landesweite Hausarbeit in einer Übung für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht. Das Tübinger Team wurde dabei von Professor Martin Nettesheim, Dr. Andreas Kulick, Julia Pfaffenrot und Björn Ebert betreut und zusätzlich von den Tübinger Juristen Professorin Barbara Remmert, Professor Johannes Saurer und Professor Michael Droege sowie der Kanzlei Dr. Kroll & Partner mbB beraten.

Mareike Manzke

Kontakt:

Dr. Andreas Kulick

Universität Tübingen

Juristische Fakultät

Telefon: +49 7071/29-72953

<link>andreas.kulick[at]uni-tuebingen.de

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