Uni-Tübingen

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03.03.2020

Universität Tübingen baut Forschungsschwerpunkt zu „Religion und Kirchenrecht“ aus

Nahtstelle zwischen Theorie und Praxis: Universität und Evangelische Landeskirche vereinbaren Kooperation

Die Universität Tübingen wird noch mehr als bisher zur Nahtstelle zwischen kirchlicher Theorie und Praxis: Am Institut für Recht und Religion der Juristischen Fakultät entsteht ein Forschungsschwerpunkt für evangelisches Kirchenrecht. Dazu wurde eine Kooperation mit der Evangelischen Landeskirche in Württemberg geschlossen. Die Landeskirche fördert die Forschung durch eine Zuwendung von 324.000 Euro, bis insgesamt Ende 2025.

Professor Michael Droege vom „Lehrstuhl für Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht, Religionsverfassungsrecht und Kirchenrecht sowie Steuerrecht“ setzt mit dem Ausbau des Forschungsschwerpunktes eine Tübinger Tradition fort: Die Fragen nach dem Verhältnis von „Religion und Recht“ sind traditionell Teil in Ausbildung und Forschung der Juristischen Fakultät und begründen in der baden-württembergischen Hochschullandschaft ein Alleinstellungsmerkmal. 

Künftig sollen hier vertieft Fragen des staatlichen Religionsrechts und des evangelischen Kirchenrechts mit einem Schwerpunkt auf Baden-Württemberg untersucht werden. Die Erkenntnisse werden konkret im Alltag der Evangelischen Landeskirche Anwendung finden: So werden  im Forschungsschwerpunkt Räume der Begegnung zwischen Praxis und Wissenschaft geschaffen und wissenschaftliche Diskursforen wie die „Stuttgarter Kirchenjuristenrunde“ organisiert.

„Eine anwendungsorientierte Wissenschaft, die aktuelle kirchen- und religionssoziologische Entwicklungen aufnimmt, braucht die enge Kooperation mit der Praxis“, sagt Prof. Dr. Michael Droege. „Das Fach kann aus der Zusammenarbeit von Universität und Landeskirche in Baden-Württemberg nur gewinnen.“ „Die praktische Arbeit im evangelischen Kirchenrecht ist immer wieder auf die wissenschaftliche Vertiefung angewiesen“, sagt auch Dr. Michael Frisch, Leiter des Rechtsdezernats im Oberkirchenrat. Die Kooperation zwischen Hochschule und Kirche sei wichtig „für die Setzung und Auslegung des evangelischen Kirchenrechts unter sich verändernden Rahmenbedingungen“. 

Meldung der Evangelischen Landeskirche  

                                Antje Karbe 

Kontakt: 

Prof. Dr. Michael Droege
Universität Tübingen
Lehrstuhl für Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht, Religionsverfassungs- und Kirchenrecht sowie Steuerrecht
+49 7071 29-72971
michael.droegespam prevention@uni-tuebingen.de 

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