Uni-Tübingen

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15.07.2016

VGH-MootCourt 2016: Tübinger Studierende verteidigen den Titel

Angehende Juristen gewinnen bereits zum dritten Mal simuliertes Gerichtsverfahren

In der ersten Reihe v.l.n.r: Das Tübinger Siegerteam bestehend aus Michael Dinkel, Florian Grießer, Nora Sterthoff und Sina Kielkopf. Foto: privat

Beim fünften MootCourt des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) konnte das Team der Universität Tübingen am 11. Juli in Mannheim bereits zum dritten Mal den ersten Platz erreichen und den Titel aus dem vorherigen Jahr verteidigen. Bei diesem studentischen Wettbewerb verhandeln Studierende der juristischen Fakultäten Baden-Württembergs in den Räumlichkeiten des Verwaltungsgerichtshofes einen echten Fall, der aktuell ein Verwaltungsgericht beschäftigt. In diesem Jahr lag ein am Verwaltungsgericht Sigmaringen anhängiges Verfahren zugrunde, in dem ein Stadtrat die Erstattung von Anwaltskosten begehrte, die ihm bei einer Streitigkeit mit dem Gemeinderat der Stadt Rottenburg entstanden waren.

Das Tübinger Team wurde durch Michael Dinkel, Florian Grießer, Nora Sterthoff und Sina Kielkopf vertreten und übernahm in der ersten Verhandlung die Rolle der Beklagtenvertretung, während dem Team der Universität Heidelberg die Rolle des Klägers zukam. In der zweiten Verhandlung vertrat das Tübinger Team den Kläger, während die beklagte Stadt durch die Studierenden der Universität Konstanz verteidigt wurde. Nach den Verhandlungsrunden hatte das Gericht unter Vorsitz des VGH-Präsidenten Volker Ellenberger die Aufgabe, das diesjährige Siegerteam zu küren. Entscheidend waren dabei sowohl die juristische Argumentation, die rhetorische Darbietung als auch eine geschlossene Teamleistung. Das Tübinger Team konnte in allen Kategorien überzeugen und sicherte sich so den ersten Platz.

Betreut wurden die angehenden Tübinger Juristen durch Professor Christian Seiler und Sarah Göltenbott vom Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Finanz- und Steuerrecht. Bereits von Februar bis April setzten sich die Teilnehmer im Rahmen einer Hausarbeit der Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene intensiv mit dem MootCourt-Sachverhalt und den sich stellenden Rechtsfragen auseinander. Ende Mai fand sich schließlich ein 15-köpfiges Team – bestehend aus Fabian Bartoszek, Tobias Behrendt, Michael Dinkel, Florian Grießer, Solveig Helbig, Magdalena Henke, Sina Kielkopf, Nils Model, Ursula Neubrand, Theresa Schneck, Anna-Lena Schubert, Nora Sterthoff, Isabelle Weihs, Nikolai Zedelmair und Jasmin Zinser – zusammen, um den Fall aus anwaltlicher Perspektive für Mannheim vorzubereiten. In dieser Phase unterstützten auch Professorin Barbara Remmert vom Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht, Kommunalrecht; Dr. Malte Graßhof, Präsident des Verwaltungsgerichts Sigmaringen; die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Kroll & Partner und die ehemaligen VGH-MootCourt- Teilnehmer die Studierenden.

Mareike Manzke

Kontakt:

Professor Christian Seiler
Universität Tübingen
Juristische Fakultät
Telefon +497071 29-78123
<link>christian.seiler[at]uni-tuebingen.de

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