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21.02.2023
200 Euro Einmalzahlung für Studierende
Am 21.12.2022 ist das Studierenden-Energiepreispauschalengesetz in Kraft getreten. Danach haben Studierende, Schülerinnen und Schüler in Fachschulklassen, deren Besuch eine berufsqualifizierende Berufsausbildung voraussetzt, Schülerinnen und Schüler in Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, die in einem mindestens zweijährigen Ausbildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, sowie Schülerinnen und Schüler in vergleichbaren Bildungsgängen aufgrund der gestiegenen Energiekosten einen Anspruch auf eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Voraussetzung ist, dass Sie am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben oder in einem Bildungsgang an den genannten Ausbildungsstätten angemeldet waren und Ihren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland zum genannten Stichtag hatten.
Erforderliche Schritte:
- Registrierung für ein BundID-Konto (unten beschrieben)
- Herunterladen von Zugangscode / PIN (unten beschrieben)
- Antragstellung über folgendes Portal: www.einmalzahlung200.de
Bei Problemen im Rahmen der Antragstellung: FAQ unter www.einmalzahlung200.de/faq. Sofern Sie hiernach weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Support für Antragstellende unter www.einmalzahlung200.de/kontakt. Im Falle von technischen Fehlern ist die Bereitstellung von Screenshots hilfreich.
Wie bekommt man Zugangscode und PIN?
Studierende, die an der Universität Tübingen immatrikuliert sind und auch am 1.12.2022 immatrikuliert waren:
Ab dem 15. März um 18:00 Uhr werden Zugangscode und PIN im persönlichen Alma Account bereitgestellt.
Studierende, die am 1. Dezember 2022 immatrikuliert waren, jetzt aber exmatrikuliert sind:
Informationen finden sich hier: https://uni-tuebingen.de/de/246457
Registrierung für ein BundID-Konto:
Auf dem Portal www.einmalzahlung200.de wird erklärt, dass Studierende sich für die Antragstellung vorher für ein BundID-Konto registrieren müssen und wie sie das tun können.
Es gibt zwei Möglichkeiten der Registrierung für ein BundID-Konto:
- Die Registrierung mit Benutzername und Passwort: Diese Registrierung kann genutzt werden, wenn kein elektronischer Identitätsnachweis vorhanden ist oder dieser nicht genutzt werden kann. Bei einer Registrierung für das BundID-Konto auf diese Weise müssen Vornamen, Nachnamen und Geburtsdatum exakt so angeben werden, wie diese Daten in Ihrem persönlichen Account in ALMA hinterlegt sind. Bei dem so erstellen BundID-Konto ist im späteren Antragsverfahren die von der Universität bereit gestellte PIN erforderlich.
- Die Registrierung mit elektronischer ID: Diese Registrierung setzt einen elektronischen Identitätsnachweis voraus (elektronischer Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel, elektronischer Identitätsnachweis eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union oder ein ELSTER-Zertifikat). Das Vorgehen für diese Registrierung wird in dem Portal erklärt. Bei dieser Form der Registrierung für das BundID-Konto ist im späteren Antragsverfahren keine von der Universität bereitgestellte PIN erforderlich.
Für das BundID-Konto kann man sich hier registrieren: https://id.bund.de/de/registration/eID
Datenschutzhinweise und Rechtsgrundlagen:
- Studierenden-Energiepauschalengesetz – EPPSG / https://www.gesetze-im-internet.de/eppsg/
- Durchführungsverordnung des Landes Baden-Württemberg: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/gesetze-und-verordnungen/eppsg-durchfuehrungsverordnung