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20.09.2019

Statement der Universität Tübingen zur Entscheidung der DFG vom 19. September 2019

Die Universität sieht die Entscheidung der DFG im Hinblick auf die Vorwürfe gegen zwei Tübinger Hirnforscher als Bestätigung ihrer bereits Ende Mai abgeschlossenen internen Prüfung an. Die von der DFG beauftragten Gutachter sind mithilfe anderer methodischer Zugänge und Prüfverfahren letztlich zur gleichen Beurteilung der erhobenen Vorwürfe gekommen wie die unabhängige Kommission für wissenschaftliches Fehlverhalten der Universität Tübingen. Dies macht deutlich, dass die Kontrollmechanismen in der Wissenschaft auf unterschiedlichsten Ebenen zuverlässig funktionieren. Die Entscheidung macht zudem deutlich, dass ein mangelhaftes Datenmanagement ein wissenschaftliches Fehlverhalten darstellt, das nicht toleriert werden kann. 

Die Universität macht sich die Forderung der DFG zu eigen, dass die betroffenen Wissenschaftler die beiden strittigen Artikel im Fachmagazin PLOS Biology aus Januar 2017 und April 2019 zurückziehen müssen. Auch diese Forderung war zuvor bereits von der Untersuchungskommission der Universität erhoben worden. 

Die Universität Tübingen hat zwischenzeitlich gegen einen der beiden betroffenen Hirnforscher – einen Seniorprofessor – ein formelles Disziplinarverfahren eingeleitet. In diesem Verfahren ist dem Betroffenen nochmals ausführlich die Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt worden. Die Universität wird nun die Entscheidung der DFG dahin gehend prüfen, ob und inwieweit sie Einfluss auf das Disziplinarverfahren hat. 

Dem Betroffenen war 2013 zeitlich befristet der Status eines Seniorprofessors verliehen worden. Dieser Status läuft zum 30. September 2019 aus. Eine Verlängerung wurde vom Betroffenen nicht beantragt. Einem entsprechenden Antrag würde seitens der Universität auch nicht stattgegeben.

Die Freigabe von Forschungsgeldern, die der Seniorprofessor von verschiedenen Förderorganisationen im Hinblick auf Forschungsprojekte mit Completely-Locked-In-Patienten eingeworben hat, wird die Universität künftig von einer positiven Stellungnahme der Geldgeber abhängig machen. 

Für eine internationale Forschungsuniversität ist die Einhaltung der Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis von fundamentaler Bedeutung. Vor diesem Hintergrund unternimmt die Universität Tübingen seit vielen Jahren erhebliche Anstrengungen, allen Forschenden und Studierenden die Prinzipien guter Wissenschaft nahezubringen. Die Universität wird daher auch in Zukunft alles dafür tun, um die Beachtung der Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis sicherzustellen.

Kontakt: 

Dr. Karl G. Rijkhoek 
Universität Tübingen
Hochschulkommunikation
 Telefon +49 7071 29-76788
karl.rijkhoekspam prevention@uni-tuebingen.de  

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