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09.07.2024

Universität Tübingen und Oberlandesgericht Stuttgart schließen Kooperation zur Stärkung des Rechtsstaats

Richterinnen und Richter werden künftig an Lehre mitwirken. Professorinnen und Professoren als Richterinnen und Richter im Nebenamt.

v.l.n.r.: Dr. Andreas Singer, Präsident des OLG Stuttgart; Prof. Dr. Karin Amos, Prorektorin für Studierende, Studium und Lehre der Universität Tübingen; Prof. Dr. Jens-Hinrich Binder, Dekan der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen

Heute haben die Universität Tübingen und das Oberlandesgericht Stuttgart eine in Baden-Württemberg bislang einmalige Kooperation zur Stärkung des Rechtsstaats geschlossen. Die Rechtswissenschaft und die Rechtsprechung arbeiten künftig enger zusammen. Davon wird die Qualität von Lehre und Rechtsprechung gleichermaßen profitieren.

Richterinnen und Richter wirken künftig an Lehre mit
Bei der feierlichen Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung in der Neuen Aula der Juristischen Fakultät erläutert der Präsident des Oberlandesgerichts Dr. Andreas Singer: „Die zentrale Herausforderung unserer jungen Richterinnen und Richter ist es, die an der Universität erlernten Kenntnisse in den zahlreichen Verfahren an den Gerichten anzuwenden. Bereits im Studium kommt der praxisnahen und am Prozessrecht orientierten Anwendung des Erlernten deshalb eine immer wichtigere Rolle zu.“ Ab dem kommenden Wintersemester werden daher erfahrene Richterinnen und Richter aus dem Bezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart eine Lehrveranstaltung an der Juristischen Fakultät anbieten und aktuelle Fälle aus dem Zivilrecht gemeinsam mit den Studierenden lösen.

„Die an der gerichtlichen Praxis ausgerichtete Vorlesungsreihe deckt Themen aus dem Kernbereich des Prüfungsstoffs für die Erste juristische Prüfung ab und sorgt so für eine ideale Verbindung zwischen Wissenschaft und Examensvorbereitung“, ist die Prorektorin für Lehre, Prof. Dr. Karin Amos überzeugt. Es gehe dabei aber auch um wichtige Einblicke in das Richteramt und die Verankerung einer starken unabhängigen Justiz als Grundpfeiler unseres freiheitlich demokratischen Rechtsstaats, so Amos.

Professorinnen und Professoren als Richterinnen und Richter im Nebenamt
„Gleichzeitig wollen wir die wissenschaftliche Perspektive auf der Richterbank stärken, etwa wenn es um komplexe grenzüberschreitende Rechtsfragen geht. Professorinnen und Professoren der juristischen Fakultät sollen daher künftig verstärkt als Richterinnen und Richter im Nebenamt am Oberlandesgericht Stuttgart tätig werden“, stellt der Dekan der Juristischen Fakultät Prof. Dr. Jens-Hinrich Binder in Aussicht.

Weitere Inhalte der Kooperationsvereinbarung
Darüber hinaus haben Universität und Oberlandesgericht eine wechselseitige Mitwirkung an Fortbildungen und Seminaren vereinbart. „Auch wird das Oberlandesgericht die Studierenden der Juristischen Fakultät künftig aktiv bei der Suche nach attraktiven Praktikumsplätzen an den Gerichten unterstützen“, sagt Singer zu. „Dass wir Referendarinnen und Referendare bei ihren wichtigen Nebentätigkeiten für die Forschung und Lehre der Universität noch stärker unterstützen, lässt uns gleichermaßen enger zusammenrücken“, erläutert der Dekan der juristischen Fakultät.

Rechtsstaat ist auch in Zukunft auf Exzellenz dringend angewiesen
Der Präsident des Oberlandesgerichts betont die Ausnahmestellung der Universität Tübingen: „Die Juristische Fakultät genießt durch die lebendige Verbindung zwischen Wissenschaft und Lehre einen exzellenten Ruf bei der juristischen Ausbildung. Die Studierenden erzielen häufig überdurchschnittliche Ergebnisse in der ersten juristischen Prüfung. Unser Rechtsstaat ist auch in Zukunft auf diese Exzellenz dringend angewiesen. Als Justiz wollen wir daher schon in der universitären Ausbildung unseren Beitrag leisten und die Grundlagen für einen erfolgreichen Berufsstart in Justiz und Anwaltschaft schaffen.“

Kooperation soll perspektivisch weiter ausgebaut werden
„Perspektivisch wollen wir unsere Kooperation auf das Strafrecht und das Familienrecht ausdehnen“ stellt Binder in Aussicht. „Gerade im Strafrecht ist das Oberlandesgericht Stuttgart mit seiner erstinstanzlichen Zuständigkeit für die größten Staatsschutzverfahren besonders geeignet, um den Studierenden wertvolle Einblicke in Strafverfahren zu bieten und ihnen gleichzeitig die Bedeutung der Gerichte für die Verteidigung unserer Freiheit und unserer Grundrechte zu vermitteln.“ Die Kooperationspartner sind sich einig: „Es wird in den kommenden Jahren entscheidend darauf ankommen, die Abwehrkräfte der freiheitlichen Gesellschaft gegen extremistische Bedrohungen zu stärken. Dazu sind wir auf unseren Nachwuchs dringend angewiesen. Jede und jeder einzelne zählt. Eine Zukunft wird unsere Verfassungsordnung nur dann haben, wenn in Zeiten, in denen die freiheitliche Demokratie und ihre rechtsstaatlichen Strukturen herausgefordert werden, auch junge Menschen bereit sind, sich für die Freiheit, die Demokratie und das Recht einzusetzen.“

Ansprechpartner:
Professor Dr. Jens-Hinrich Binder, LL.M.
Universität Tübingen
Tel. 07071-29-76119
lehrstuhl.binderspam prevention@jura.uni-tuebingen.de

Elena Gihr
Pressesprecherin des Oberlandesgerichts Stuttgart
Tel.: 0711-212-3077
pressestellespam prevention@OLGStuttgart.justiz.bwl.de 

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