10.09.2025
„Wenn Frauen und Mädchen auf der Straße oder in öffentlichen Verkehrsmitteln angepöbelt, angepfiffen oder mit sexuellen Sprüchen belästigt werden, ist das kein harmloser Flirt, sondern ein massiver Eingriff in ihr Recht auf Selbstbestimmung“, erklärt Prof.in Dr. Ute Mackenstedt, Erste Vorsitzende des LFR BW. „Viele Betroffene fühlen sich eingeschüchtert, ändern ihre Wege oder meiden bestimmte Orte – das dürfen und wollen wir nicht einfach hinnehmen. Mit der Schaffung eines eigenen Straftatbestands zeigt der Staat, dass solche Verhaltensweisen als nicht tolerierbare Übergriffe gewertet werden und Konsequenzen haben.“