12.11.2025
Referentin Michaela Spandau ist selbstständige Strafverteidigerin, Fachanwältin und seit 2020 Vertrauensanwältin für das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg für Fragen in Bezug auf sexuelle Belästigung.
Im Vortrag werden rechtliche Definitionen sowie Schutzpflichten der Hochschule beleuchtet, zentrale Begriffe wie „sexuelle Belästigung“ und „Diskriminierung“ erklärt und veranschaulicht, wie sich diese in die Rechtsgebiete Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Disziplinarrecht und Strafrecht einordnen. Anhand eines Praxisbeispiels wird der Ablauf eines Beschwerdeverfahrens dargestellt. Im Anschluss stellt Team Equity die Ansprechpersonen an der Universität Tübingen vor.
Hauptzielgruppe des Vortrags sind Studierende, es sind jedoch alle Interessierten herzlich willkommen!
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Michaela Spandau ist selbstständige Strafverteidigerin und Fachanwältin mit langjähriger Erfahrung. Seit 2020 ist sie Vertrauensanwältin für das Ministerium für Wissenschaft und Kunst Baden-Württemberg für Fragen in Bezug auf sexuelle Belästigung. Zudem engagiert sie sich für Kinder und Jugendliche als Gründungsmitglied von NERO und NEROKidz in Stuttgart.
Kontakt für Rückfragen:
Team Equity genderspam prevention@equity.uni-tuebingen.de