01.04.2024
Parallelbezug nur noch einen Monat möglich;
Die Möglichkeit für Eltern, das Basiselterngeld parallel zu beziehen, wird seit 1. April 2024 neu geregelt. Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld ist künftig nur noch für maximal einen Monat bis zum 12. Lebensmonat des Kindes möglich. Ausnahmen für den parallelen Bezug gibt es beim ElterngeldPlus, beim Partnerschaftsbonus sowie bei Mehrlingen und Frühchen.
Neuregelungen beim Parallelbezug
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