Uni-Tübingen

13.12.2023

Neu 2024: Pflegeunterstützungsgeld pro Kalenderjahr für bis zu zehn Tage

Wer einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen unterstützen muss, hat ab 1. Januar 2024 jährlich Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für bis zu zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person. Bislang war der Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld auf insgesamt bis zu zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person begrenzt.

Weitere Informationen

Zurück