Sonderforschungsbereiche – Information und Beratung
Antragsinitiativen für Sonderforschungsbereiche:
- müssen von hervorragend ausgewiesenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern getragen werden,
- benötigen ein fächerübergreifendes Forschungsprogramm
- für ein innovatives, anspruchsvolles, aufwendiges und langfristiges Forschungsvorhaben,
- das der institutionellen Schwerpunkt- und Strukturbildung der Universität dienen soll.
Die Laufzeit eines SFB beträgt maximal 12 Jahre in bis zu drei Antragsphasen zu je vier Jahren.
Beantragt werden Teilprojekte und Koordinationsprojekte.
Das Fördervolumen liegt bei ca. 1,8 bis 2,5 Mio Euro pro Jahr.
Antragsverfahren und Fristen:
Die Antragstellung erfolgt zweistufig. Zuerst muss eine max. 100-seitige Antragsskizze eingereicht werden. Nach einem Beratungsgespräch bei der DFG (Bonn) erfolgt die Vorentscheidung im DFG-Senat. Nach Aufforderung wird der Vollantrag vorgelegt und es folgt eine Begehung vor Ort und gegebenenfalls die Bewilligung.
Antragsskizzen können jederzeit eingereicht werden. Zu beachten ist, dass die DFG-Senatssitzungen jeweils im Mai und November stattfinden und Skizzen frühzeitig vorab bei der DFG vorliegen müssen. Die Zeitplanung sollte daher mit der DFG-Geschäftsstelle abgesprochen werden.
Beratung:
Antragsinitiativen für Sonderforschungsbereiche werden dringend gebeten sich frühzeitig mit den Ansprechpersonen in den jeweiligen Bereichen in Verbindung zu setzen:
- mit der Abteilung Forschungsförderung der Zentralen Verwaltung, damit schon in der Skizzenphase eine intensive Beratung und die notwendige Abstimmung mit der Hochschulleitung erfolgen können
- mit der jeweiligen Fakultätsleitung bzw. den fakultätsinternen Forschungskommissionen, falls diesen Anträge vorgelegt werden müssen. In der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät kontaktieren Sie hierzu bitte den Prodekan Forschung Professor Klaus Harter oder Frau Meike Kammler im Dekanat.
- Initiativen aus der Medizinischen Fakultät werden gebeten, sowohl mit der Forschungsförderung der Fakultät als auch mit der Zentralen Verwaltung in Kontakt zu treten.
- Ebenso sollte frühzeitig Kontakt mit den Programmbeauftragten bei der DFG aufgenommen werden.
Unterstützung zur Antragstellung:
Für die Vorbereitung einer Antragsskizze und zur Ausarbeitung des Einrichtungsantrags kann eine intramurale Anschubfinanzierung aus Mitteln des MWK beantragt werden. Weitere Informationen geben die Ansprechpersonen in der Forschungsförderung.
Beachten Sie auch die zentralen Textbausteine zur Unterstützung von Forschungsantragstellungen zu universitätsweiten Themen (Gleichstellung, Nachwuchsförderung etc).