Uni-Tübingen

Newsletter Uni Tübingen aktuell Nr. 1/2019: Schwerpunkt

Das Promotionsverfahren abschließen

Der Doktortitel darf erst nach Publikation der Dissertationsschrift geführt werden

1. Abgabe der Arbeit und Zulassung zum Verfahren

Sobald die Dissertation fertiggestellt ist, kann beim Dekanat der zuständigen Fakultät der Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren eingereicht werden. Die Dissertation wird in gebundener Form  und in elektronischer Form abgegeben. Zudem sind weitere Unterlagen erforderlich, beispielsweise ein tabellarischer Lebenslauf, verschiedene Erklärungen und in bestimmten Fällen ein polizeiliches Führungszeugnis. In der Regel können die Doktorandinnen und Doktoranden auch Vorschläge für die Erst- und Zweitgutachterinnen beziehungsweise -gutachter sowie für die Zusammensetzung der Prüfungskommission für die mündliche Prüfung machen. Eine gute Zeitplanung und Organisation hilft, Stress in der Abschlussphase zu vermeiden.

Über die Zulassung zum Promotionsverfahren entscheidet der Promotionsausschuss beziehungsweise dessen Vorsitzende oder Vorsitzender. In bestimmten Fällen kann der Antrag abgelehnt oder das Verfahren zur Umarbeitung der Arbeit ausgesetzt werden. Ist der Antrag auf Zulassung zum Verfahren bewilligt, beginnt die Begutachtung, die in einem in der Promotionsordnung vorgegebenen Zeitraum erfolgen sollte. Sind die Gutachten eingegangen, werden sie zusammen mit der Dissertation im Dekanat für eine bestimmte Zeit ausgelegt. Die Auslage dauert einige Wochen. In dieser Zeit haben bestimmte Personen, die in der Promotionsordnung genauer spezifiziert werden, die Möglichkeit, die Dissertation und die Gutachten einzusehen und schriftlich begründeten Einspruch einzulegen beziehungsweise eine Aussprache zu verlangen.

2. Die mündliche Prüfung

Nach Begutachtung und Auslage der Dissertation findet die mündliche Prüfung statt. Dabei sollen die Promovierenden zeigen, dass sie über vertiefte Fachkenntnisse und die nötige wissenschaftliche Befähigung verfügen, um den Doktortitel zu erhalten. Die Bezeichnung der mündlichen Prüfung ist unterschiedlich und hängt vom jeweiligen Format ab. Gängig sind die Bezeichnungen Disputation, Promotionskolloquium und Rigorosum.In der Regel soll die Doktorandin oder der Doktorand die Ergebnisse der eigenen Forschungsarbeit vorstellen und anschließend in einer Diskussion auf mögliche Kritik der Prüfungskommission eingehen, das heißt die Arbeit verteidigen. Aber auch fachliche Themen, die über das Thema der Dissertation hinausgehen, können Teil der mündlichen Prüfung sein. Bei manchen Prüfungsformaten wird ein kurzer Vortrag zu einem vorher abgesprochenen Thema verlangt, das nicht im Bereich der Dissertation liegt. Im Anschluss an den Vortrag findet eine Diskussion statt. Die Möglichkeit, bei anderen mündlichen Promotionsprüfungen zuzuschauen, bietet eine gute Vorbereitung für die eigene Prüfung. Ein wichtiger Bestandteil der inhaltlichen Vorbereitung ist vor allem die eigene Auseinandersetzung mit den Kommentaren der Gutachterinnen und Gutachter zur Dissertation. Direkt im Anschluss an die Prüfung wird der Doktorandin oder dem Doktoranden das Ergebnis der Prüfung und die Gesamtnote der Promotion mitgeteilt. Wird die mündliche Prüfung nicht bestanden, kann sie in einem vorgegebenen Zeitraum einmal wiederholt werden. Wird die Wiederholungsprüfung nicht bestanden, gilt das Promotionsverfahren als erfolglos beendet.

3. Die Veröffentlichung

Nach Bestehen der mündlichen Prüfung darf der Doktortitel noch nicht geführt werden. Erst die Veröffentlichung der Dissertation berechtigt dazu, den Doktortitel zu tragen. Durch diese Veröffentlichungspflicht ist sichergestellt, dass die Dissertation in zitierfähiger Form vorliegt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Die Publikation ist somit als letzter Schritt wichtiger Bestandteil des Promotionsverfahrens und mit weiterer Arbeit sowie häufig hohen Kosten verbunden.

Die Kosten der Veröffentlichung richten sich nach Umfang des Werkes und Art des Druckes bzw. der Art der Veröffentlichung. Einige Stiftungen gewähren Druckkostenzuschüsse. In der Regel beträgt die Frist für die Veröffentlichung ein oder zwei Jahre, vom Tag der bestandenen mündlichen Prüfung an gerechnet. Auf begründeten und rechtzeitigen Antrag kann diese Frist verlängert werden.

Um der Veröffentlichungspflicht nachzukommen, gibt es folgende Möglichkeiten:

  1. Veröffentlichung bei einem Verlag
  2. Selbstverlag (nicht bei allen Fakultäten möglich)
  3. Online-Publikation

Bei der Wahl der Veröffentlichungsform gibt es verschiedene Aspekte zu beachten. So sind beispielsweise bei einer Verlagsveröffentlichung die Kosten in der Regel sehr hoch. Auch der Faktor Zeit spielt eine Rolle. Eine Überarbeitung unter Berücksichtigung der Gutachten ist in jedem Fall nötig, aber bei einer Verlagsveröffentlichung nimmt diese unter Umständen mehr Zeit in Anspruch. Denn in diesem Fall muss die Autorin beziehungsweise der Autor die Formatierung der Arbeit gemäß der Vorgaben des Verlags meistens selbst vornehmen. Von Vorteil kann eine Verlagsveröffentlichung jedoch in manchen Fächern sein, wenn eine weitere Karriere in der Wissenschaft angestrebt wird. Bei einer Online-Veröffentlichung kann eine Open-Access Publikation eine besonders große Leserschaft ermöglichen. Im Publikationssystem der Universität Tübingen, TOBIAS-lib System, können Dissertationen schnell und kostenfrei elektronisch veröffentlicht werden. Ein dauerhafter Zugriff und die Zitierfähigkeit sind dabei gewährleistet.

Vor Veröffentlichung der Dissertation muss beim jeweiligen Dekanat die Publikationsgenehmigung – das „Imprimatur“ – der Fakultät eingeholt werden. Hierfür sind bestimmte Unterlagen notwendig, beispielsweise eine Erklärung über Abweichung von der eingereichten Dissertation und die Zustimmung der Erstgutachterin bzw. des Erstgutachters zu den Änderungen. Ist die Dissertation veröffentlicht und sind die erforderlichen Belegexemplare bei der Dissertationsstelle der Universitätsbibliothek abgegeben, stellt das jeweilige Dekanat die Promotionsurkunde aus. Nach Erhalt der Promotionsurkunde darf der Doktortitel offiziell geführt werden.

4. Überbrückung und Finanzierung der Zeit bis zur Veröffentlichung

Von der Abgabe der Dissertation bis zum Erhalt der Promotionsurkunde kann einige Zeit vergehen. Oft geht diese Phase der Promotion fließend über in eine frühe Postdoc-Phase oder in die Phase des Berufseinstiegs außerhalb der Wissenschaft. Spezielle Stipendien für diese Phase gibt es bislang nicht. Bei einer Beschäftigung als Postdoc an der Universität werden parallel zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung beziehungsweise zur Überarbeitung und Vorbereitung der Publikation oft bereits neue Projekte vorbereitet, Publikationen verfasst und Anträge auf Drittmittel geschrieben. Erfolgt der Übergang in den nicht-wissenschaftlichen Arbeitsmarkt, muss der Abschluss des Verfahrens neben den beruflichen Verpflichtungen erfolgen. Es ist möglich, eine Fristverlängerung für die Veröffentlichung der Dissertation zu beantragen.

Martina Bross, Marion Jäger, Vanessa Becker

Weiterführende Informationen

Details zum Promotionsverfahren im WIKI der Graduiertenakademie

Informationen zu Open Access und Verzeichnis von Dissertationen

Quellen

  • Becker, J. (2015). Das Einmaleins der Promotion. Hamburg: academics GmbH.
  • Knigge-Illner, H. (2002). Der Weg zum Doktortitel. Frankfurt/New York: Campus Verlag.
  • Nünning, A. (Hrsg.) (2007). Handbuch Promotion. Forschung - Förderung - Finanzierung, Stuttgart / Weimar: Metzler.
  • Stock, S., Schneider, P., Peper, E. & Molitor, E. (Hrsg.) 2014. Erfolgreich promovieren. Ein Ratgeber von Promovierten für Promovierende. (3. Auflage). Berlin/Heidelberg: Springer Gabler.