Personal und Innere Dienste

Externe Fort- und Weiterbildungsangebote

Teilnahme an externen Fort- und Weiterbildungsangeboten

Beschäftigte der Zentralen Verwaltung und der Zentralen Einrichtungen können über die Personalentwicklung einen Antrag auf Teilnahme an einer externen Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen beantragen.

Was rechtfertigt die Teilnahme an einer externen Fort- oder Weiterbildung?

Da nicht jeder Entwicklungsbedarf über das interne Fort- und Weiterbildungsprogramm abgedeckt werden kann, unterstützt die Personalentwicklung Sie bei Ihrem Entwicklungswunsch oder -bedarf. 

Orientierungspunkte sind:

  • Notwendigkeit für die dienstlichen Aufgaben
  • Mehrwert für das Arbeitsgebiet und/oder die Universität
  • Dauer der Entwicklungsmaßnahme
  • Kostenumfang

Die Übernahme oder die Beteiligung an den Kosten wird im Einzelfall entschieden. 

Wie kann ich eine Teilnahme an einer externen Fort- und Weiterbildung bis 700 € beantragen?

1. Antragsformular ausfüllen und per E-Mail an die Personalentwicklung schicken
Als Mitarbeiter:in im wissenschaftsunterstützenden Dienst füllen Sie das Antragsformular aus und senden dieses frühestmöglich vor der Veranstaltung zur Prüfung per Mail an fortbildungspam prevention@uni-tuebingen.de. Die Führungskraft muss hierbei in “cc” gesetzt werden.
(das Antragsformular finden Sie oben)

2. Anmeldung zur Fortbildung 
Nach erfolgter Prüfung und dem Erhalt einer positiven Rückmeldung durch die Personalabteilung, melden Sie sich selbstständig zur externen Fortbildung an. Bitte beachten Sie, dass die Rechnungsempfängerin (bzgl. der Teilnahmegebühren) die Universität Tübingen ist. Die Rechnung leiten Sie bitte per Mail an fortbildungspam prevention@uni-tuebingen.de weiter.

3. Ggf. Dienstreiseantrag stellen
Findet die externe Fortbildung außerhalb von Tübingen statt, müssen Sie zusätzlich einen Dienstreiseantrag ausfüllen und über Ihren Arbeitsbereich an Abteilung VI 1 Innere Dienste und Organisation, Sachgebiet 2 schicken. Bitte beachten Sie, Ihren Dienstreiseantrag mindestens 14 Tage vor Reiseantritt zu stellen.

4. Ggf. abmelden
Sollten Sie wider Erwarten und aus wichtigen Gründen die externe Fortbildung nicht besuchen können, informieren Sie bitte umgehend die Personalentwicklung. Sollten Sie unentschuldigt fehlen, werden Ihnen die entstehenden Kosten (z.B. Seminargebühr, Stornogebühr o.Ä.) in Rechnung gestellt.

5. Ggf. Reisekostenabrechnung stellen
Nach Abschluss einer Veranstaltung ist die Erstattung angefallener Reise- und Übernachtungskosten mit der Reisekostenrechnung bei der Abteilung VI 1 Innere Dienste und Organisation, Sachgebiet 2 zu beantragen.

6. Teilnahmebescheinigung
Bitte senden Sie der Personalentwicklung an fortbildungspam prevention@uni-tuebingen.de nach Erhalt die Teilnahmebescheinigung zu.

Wie kann ich eine Teilnahme an einer externen Fort- und Weiterbildung ab 700 € beantragen?

1. Antragsformular ausfüllen und per E-Mail an die Personalentwicklung schicken
Als Mitarbeiter:in im wissenschaftsunterstützenden Dienst füllen Sie das Antragsformular aus und senden dieses frühestmöglich vor der Veranstaltung zur Prüfung per Mail an fortbildungspam prevention@uni-tuebingen.de. Die Führungskraft muss hierbei in “cc” gesetzt werden. Dem Antrag ist ein kurzes Motivationsschreiben beizufügen, das den dienstlichen Bezug der Fortbildung sowie die Gründe für die Wahl des Anbieters darlegt. Zudem ist anzugeben, für welche Tage ggfs. Arbeitsbefreiung beantragt wird und in welcher Höhe eine Übernahme der Fortbildungs- und Reisekosten erfolgen soll.
(das Antragsformular finden Sie oben)

2. Anmeldung zur Fortbildung 
Nach erfolgter Prüfung und dem Erhalt einer positiven Rückmeldung durch die Personalabteilung, melden Sie sich selbstständig zur externen Fortbildung an. Bitte beachten Sie, dass die Rechnungsempfängerin (bzgl. der Teilnahmegebühren) die Universität Tübingen ist. Die Rechnung leiten Sie bitte per Mail an fortbildungspam prevention@uni-tuebingen.de weiter.

3. Ggf. Dienstreiseantrag stellen
Findet die externe Fortbildung außerhalb von Tübingen statt, müssen Sie zusätzlich einen Dienstreiseantrag ausfüllen und über Ihren Arbeitsbereich an die Abteilung VI 1 Innere Dienste und Organisation, Sachgebiet 2 schicken. Bitte beachten Sie, Ihren Dienstreiseantrag mindestens 14 Tage vor Reiseantritt zu stellen.

4. Ggf. abmelden
Sollten Sie wider Erwarten und aus wichtigen Gründen die externe Fortbildung nicht besuchen können, informieren Sie bitte umgehend die Personalentwicklung. Sollten Sie unentschuldigt fehlen, werden Ihnen die entstehenden Kosten (z.B. Seminargebühr, Stornogebühr o.Ä.) in Rechnung gestellt.

5. Ggf. Reisekostenabrechnung stellen
Nach Abschluss einer Veranstaltung ist die Erstattung angefallener Reise- und Übernachtungskosten mit der Reisekostenrechnung bei der Abteilung VI 1 Innere Dienste und Organisation, Sachgebiet 2 zu beantragen.

5. Teilnahmebescheinigung
Bitte senden Sie der Personalentwicklung an fortbildungspam prevention@uni-tuebingen.de nach Erhalt die Teilnahmebescheinigung zu.

Was muss ich über Kostenbeteiligung und Qualifzierungsvereinbarungen wissen?

1. Kostenbeteiligung von Mitarbeiter*innen
Aufgrund begrenzter Mittel wird bei kostenintensiven Fort- und Weiterbildungen unter Umständen eine Kostenbeteiligung seitens der/des Beschäftigten erwartet.

2. Qualifizierungsvereinbarung (ab 1.500 €)
Bei Fort- und Weiterbildungskosten, die 1.500 € überschreiten, wird bei Mitarbeiter:innen grundsätzlich eine Qualifizierungsvereinbarung  geschlossen, unabhängig davon, wie hoch die Beteiligung durch universitäre Mittel ist. Die Qualifizierungsvereinbarung regelt, wie hoch der von der Universität Tübingen übernommene Anteil der Gesamtkosten ist sowie die Rückzahlungsverpflichtungen für den Fall eines vorzeitigen Ausscheidens. Die Personalabteilung ist in diesen Prozess eingebunden.

Wie verhält es sich mit Tagungen, Netzwerktreffen & Co.?

Die Teilnahme an Tagungen, Symposien, Netzwerktreffen und Ähnlichem sowie die Kostenübernahme von Teilnahmegebühren o.ä. wird über den Dienstreiseantrag genehmigt. Bitte stellen Sie hierzu keinen Antrag auf Fort- und Weiterbildung.

Zur Einordnung:
Eine Tagung, ein Symposium, ein Netzwerktreffen o.ä. besteht i.d.R. aus verschiedenen Impulsen zu einem Thema, die jeweils von unterschiedlichen Referent:innen vorgetragen werden. Auch eine klare Agenda mit festgeschriebenen Zeitslots spricht für eine "Tagung".


Weitere externe Angebote

Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen der Universitäten Stuttgart und Hohenheim

Beschäftigte der Universität Tübingen haben die Möglichkeit, an den internen Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen der Universitäten Stuttgart und Hohenheim und der Hochschulregion Tübingen-Hohenheim teilzunehmen, soweit Plätze vorhanden sind.

Universität Stuttgart   Universität Hohenheim   Hochschulregion Tübingen-Hohenheim

Bei Interesse an einem Angebot wenden Sie sich bitte an fortbildungspam prevention@uni-tuebingen.de.

Einführungsqualifizierung für den höheren Dienst in der Landesverwaltung

Neu unbefristet eingestellte Bedienstete im höheren Dienst lernen in der Einführungsqualifizierung für Bedienstete des Landes Baden-Württemberg die Grundzüge und Wandelprozesse der Verwaltung kennen und vertiefen Ihre Kenntnisse in den Bereichen Selbstführung, Gesprächsführung und Führungswissen. Die einzelnen Themen sind modular aufgebaut und können in beliebiger Reihenfolge belegt werden. Die Zielgruppe wird i.d.R. direkt von der Abteilung Personalentwicklung angeschrieben. Die Anmeldung erfolgt über Frau Trausi.

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