Sexuelle Diskriminierung und Belästigung
Der Begriff der sexuellen Belästigung bezeichnet eine Vielzahl von nach Art und Schweregrad unterschiedlichen diskriminierenden und degradierenden Handlungen und Verhaltensweisen. Deshalb wird er durch die Begriffe "sexuelle Diskriminierung, Belästigung und Gewalt" ersetzt:
- Sexuelle Diskriminierung: Herabsetzung, Benachteiligung aufgrund des Geschlechts
- Sexuelle Belästigung: verbale und körperliche Übergriffe auf die Person
- Sexuelle Gewalt: Nötigung und Vergewaltigung
Leider kommt es auch an der Universität immer wieder vor, dass sich Frauen belästigt oder diskriminiert fühlen. Die Wahrnehmung ist dabei individuell sehr verschieden. Wenn Sie sich belästigt fühlen, wenden Sie sich bitte an eine Person Ihres Vertrauens, seien es Vorgesetzte, Personalrat oder eine der folgenden Stellen:
- als Beschäftigte der Universität Tübingen an Frau Christine Glauder, Beauftragte für Chancengleichheit,
- als Beschäftigte des Universitätsklinikums an die Beauftragte für Chancengleichheit im Klinikum
- und als Studentin oder Wissenschaftlerin an das Büro der Gleichstellungsbeauftragte der Universität Tübingen.
Beratungen und Richt- oder Leitlinien für einen partnerschaftlichen Umgang an der Universität ersetzen keinesfalls eine Anzeige von betroffenen Geschädigten bei der Polizei, soweit strafrechtlich relevantes Verhalten im Raume steht. Auch arbeits- oder dienstrechtliche Maßnahmen können gegen Personen ergriffen werden, die sich als Mitglieder oder Angehörige der Universität unangemessen oder auch strafrechtlich relevant verhalten; hierzu ist es aber erforderlich, dass die zuständigen Stellen (z.B. die Personalabteilung oder die Rechtsabteilung der Zentralen Verwaltung oder das Rektorat) durch betroffene Geschädigte über entsprechende Vorfälle informiert werden. Geschädigte sollten sich nicht scheuen, auf die vorgenannten Stellen zuzugehen. Wir begleiten Sie auch gerne zu den Gesprächen.