Arbeitgeber haben nach §10a Abs. 1 und 2 GefStoffV ein Expositionsverzeichnis über Beschäftigte zu führen, die Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B ausüben, wenn sich aus der Gefährdungsbeurteilung eine Gefährdung der Gesundheit oder der Sicherheit ergibt.
Ziel der Datenbank ist, bei einer später im Leben auftretenden Krebserkrankung die Unterstützung der Mitarbeitenden durch den Unfallversicherungsträger sicherzustellen.
Die Universität Tübingen nutzt für diese Dokumentation, die 40 bzw. fünf Jahre aufbewahrt werden muss, eine speziell dafür konzipierte Datenbank der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung: ZED
Auch nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb hat ein Mitarbeiter den Anspruch auf weitere Vorsorgeuntersuchungen (nachgehende Vorsorge). Diese wird von den Unfallversicherungsträgern momentan unter den Kürzeln GVS und ODIN organisiert.
Sollten Beschäftigte nicht in laborüblicher Weise oder über eine geringfügige Gefährdung hinaus mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B umgehen, so haben Vorgesetzte die Eintragung in die Datenbank zu veranlassen. Auch bei einer ungeplanten Exposition (Unfall o.Ä.) ist eine Dokumentation notwendig. Die Eintragung ergibt sich zudem über das Ableitungsformular zur arbeitsmedizinischen Vorsorge des betriebsärztlichen Dienstes.
Für die Eintragung in die ZED ist keine Einwilligung durch die betroffenen Beschäftigten notwendig. Für die nachgehende Vorsorge muss von den betroffenen Beschäftigten eine Einwilligung unterschrieben werden. Sie finden die Dokumente nachfolgend.
Einwilligungen zur Organisation nachgehender Vorsorge: GVS und ODIN
Für die Dokumentation der Tätigkeiten in der ZED: die Expositionszeiträume können abgeschätzt und sollen anschließend zusammen mit den Gefahrstoffen in folgender Exceltabelle notiert werden. Bitte hier mindestens die roten Felder ausfüllen. Die Formatierung der Tabelle darf nicht geändert werden.
Die Ablage der Unterlagen erfolgt zentral durch die Personalabteilung. Die Vorgesetzten leiten die ausgefüllten Dokumente digital an die Personalabteilung (Ansprechpartnerin für die Universität Tübingen: Heike Wolf) weiter.