Zur Kennzeichnung und Einstufung Ihrer Gefahrstoffe finden Sie weitere Details in TRGS 201. Zur Lagerung von Gefahrstoffen finden Sie weitere Details in TRGS 510. An dieser Stelle ergibt sich im Zusammenhang mit der Bestandsprüfung und basierend auf § 6, Abs.12 GefStoffV, dass jeder Arbeitskreis ein Verzeichnis über die eingesetzten Gefahrstoffe führen muss. Dieses Verzeichnis soll auf die Sicherheitsdatenblätter der Stoffe verweisen und jeder Person, die mit diesen Stoffen direkt oder indirekt umgeht, zugänglich sein. In diesem Gefahrstoffverzeichnis sollen folgende Informationen enthalten sein:
- Bezeichnung des Gefahrstoffs, ideal inkl. CAS-Nr.
- Sicherheitshinweise in Form von GHS-Symbolen oder die Nummern der H-und P-Sätze (ideal wäre beides)
- Die im AK vorhandene Menge (im Zweifel max. mögliche Menge angeben)
- Der Bereich, in dem der Gefahrstoff eingesetzt wird, und, falls abweichend, der Lagerort
- Eine/n verantwortliche/n Ansprechpartner/in
Halten Sie dieses Verzeichnis bei der jährlichen Bestandsprüfung aktuell. Die Universität ist außerdem angehalten, ein zentrales Kataster zu führen. Zum einen ist diese Forderung Bestandteil der EMAS-Auflagen, sie wurde aber aus Gründen der Terrorprävention auch bereits 2001 vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg an alle Universitäten des Landes herangetragen. In Alltag und Praxis ergeben sich aus diesen Informationen Vorteile bei der Betriebsärztlichen und Arbeitssicherheitstechnischen Betreuung und Beratung. Auch können diese Daten im Ernstfall unterstützend zur Abwägung der besten Maßnahme herangezogen werden. Daher werden die Gefahrstoffverzeichnisse zusätzlich im Dez. VIII, Abt.2, Arbeitssicherheit und Umweltschutz zusammengetragen und abgelegt. Bitte leiten Sie ihr Gefahrstoffverzeichnis an uns weiter.
Gerne bieten wir Ihnen diese Vorlage für die Erfassung an. Pflichtfelder sind grün und orange hinterlegt. Die Vorlage eignet sich auch für den Import in das digitale, zentrale Gefahrstoffkataster der UT. Wenn die Tabelle für den Import vorgesehen ist und eine Cas.-Nr. vorhanden und eingetragen ist, müssen die orangenen Felder nicht ausgefüllt werden.
Das zentrale Gefahrstoffkataster soll digital und einheitlich geführt werden. Das ist sinnvoll, um bei der Fülle von Daten gezielt und zügig vorzugehen zu können (z.B. beim Sortieren nach CMR-Stoffen). Dafür hatte Ihnen die Universität Tübingen bislang die Möglichkeit gegeben, Ihr Gefahrstoffinventar digital mit dem Open Sorce Programm „Open Enventory“ zu verwalten. Open Enventory wird 2024 vollständig durch das Programm Sciformation ELN ersetzt. Das Programm gibt, genau wie Open Envetory, außerdem die Möglichkeit, ein digitales Laborjournal zu führen und enthält ein barcodebasiertes Etikettiersystem. In Kombination hält das Programm den Gefahrstoff- oder auch Chemikalienbestand automatisch aktuell. Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen können hinterlegt werden und häufig können die Sicherheitsdaten direkt über die CAS-Nr. ausgelesen werden, so dass eine Datenbank komfortabel und schnell angelegt und weitergeführt werden kann. Sciformation trennt hier in Stoff- und Gebindeebene. Gemeinsam für alle Nutzer verfügbar sind die Stoffdaten mit Sicherheitsdatenblatt auf der Stoff- oder Molekülebene hinterlegt. Diese Informationen werden zentral aktuell gehalten. Bereichspezifisch wird das Verzeichnis auf der Gebindeebene geführt, dort sind die vor Ort gelagerten Behälter hinterlegt. Die Abt. Arbeitssicherheit hat über Sciformation lediglich die Möglichkeit Ihr dort angelegtes Kataster zu lesen.
Informationen zum Wechsel von Open Enventory zu Sciformation erhalten Sie derzeit unter der Rubrik "Aktuelles" auf der Startseite der Abt. Arbeitssicherheit.