Uni-Tübingen

Newsletter Uni Tübingen aktuell Nr. 4/2011: Uni intern

Neuer Notfall-Plan für die Universität Tübingen

Anleitung für das richtige Verhalten im Notfall sollte auf jedem Stockwerk hängen

Der Notfall-Plan für die Universität Tübingen wurde ganz neu gestaltet. Für den Newsletter „Uni Tübingen aktuell“ sprach Maximilian von Platen mit Susanne Grenz-Single, Leiterin der Abteilung VI 2 - Arbeitssicherheit und Umweltschutz, und mit Gabriele Aichele, Brandschutzbeauftragte der Universität Tübingen.


Warum gibt es einen neuen Notfall-Plan für die Universität Tübingen?


Aichele: Der alte Notfall-Plan ist noch aus dem Jahr 2001. Viele Angaben, wie zum Beispiel die Notrufnummern und einige Personennamen sind nicht mehr aktuell. Im neuen Notfall-Plan sind keine personenbezogenen Daten mehr enthalten. Neu ist ebenfalls die einheitliche Notrufnummer 70 112 für Feuerwehr und Rettungsdienst/Notarzt. Die alte Notrufnummer 70 111 kann jedoch weiterhin angewählt werden. Sie ist auch zur DRK-Zentrale geschaltet.


Grenz-Single: Insgesamt ist der neue Notfall-Plan übersichtlicher gestaltet und allgemeiner gehalten. Neu ist der Passus „Verhalten bei Gewaltdrohungen und Gewaltvorfällen“. Dies ist eine Vorgabe des baden-württembergischen Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK), als Reaktion auf den Amoklauf von Winnenden.

Welche Angaben stehen noch im Notfall-Plan?


Aichele: Im oberen Bereich vom Notfall-Plan gibt es vier Felder. Hier soll der Name des Feuerschutzbeauftragten, Sicherheitsbeauftragten und die beiden Ersthelfer eingetragen werden. Es folgen die allgemeinen Notrufnummern für die Universität Tübingen, sowie konkrete Angaben zum „Verhalten im Brandfall und bei schweren Unfällen“ und wie sich alle im Gebäude befindlichen Personen im Notfall in Sicherheit bringen können. Diese Angaben sind für alle Universitätsgebäude einheitlich, lediglich der Sammelort wird individuell für jedes Gebäude eingetragen. Blau umrandet der Passus „Verhalten bei Gewaltdrohungen und Gewaltvorfällen“. Im unteren Bereich grün umrandet folgen noch Hinweise zur Ersten Hilfe.


Grenz-Single: Der Notfall-Plan wurde vom Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzausschuss (AGU) der Universität Tübingen unter Vorsitz von Kanzler Dr. Andreas Rothfuß verabschiedet. Die Zusammensetzung dieses Ausschusses, der in der Regel drei Mal pro Jahr zusammenkommt, ist durch das Arbeitssicherheitsgesetz geregelt. Neben dem Kanzler sitzen darin die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Arbeitssicherheit und Umweltschutz, sowie die Sicherheitsstabsfunktionen Abfall, Arbeitssicherheit, Betriebsärztlicher Dienst, Biologische Sicherheit, Gefahrgut, Gewässerschutz, Sonderabfall, Strahlenschutz, Tierschutz, die Sicherheitsbeauftragten der Universität, sowie Vertreter des Personalrats und ein Vertreter der Professoren.


Aichele: Der Notfall-Plan ist genormt nach DIN 14 096. Genau genommen ist es Teil B der dreiteiligen Brandschutzordnung eines Betriebes. Teil A ist die einfache Brandschutzordnung und regelt nur die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall. Sie richtet sich an alle Personen, Beschäftigte und Besucher, die sich in dem Gebäude des Betriebes aufhalten. Dieser Teil umfasst in der Regel nicht mehr als eine DIN A4-Seite und sollte in allen Gebäuden in jedem Stockwerk an mehreren Stellen gut sichtbar ausgehängt werden. Je nach Gebäude unterscheidet man zwischen der Brandschutzordnung mit Brandmeldeanlage oder ohne Brandmeldeanlage. Teil B – der jetzt aktualisierte Notfall-Plan - richtet sich vor allem an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Universität Tübingen. Er soll in jedem Stockwerk im Flur gut sichtbar in der Nähe vom Flucht- und Rettungsplan hängen.


Wie hoch ist die Auflage, wie wird der Notfall-Plan verteilt?


Die Auflage beträgt 1000 Exemplare. Der neue Notfall-Plan muss von den rund 250 Feuerschutzbeauftragten der Universität Tübingen abgeholt werden. So erfolgt ein flächendeckender Aushang in allen universitären Gebäuden.
Regelmäßige Treffen der Feuerschutzbeauftragten bieten Gelegenheit zum Austausch. Denn im Ernstfall kommt es auf eine gut funktionierende Kommunikation an.


Der Notfall-Plan kann hier abgeholt werden:

Universität Tübingen
Dezernat VI – Bau, Sicherheit und Umwelt
Abteilung VI 2 - Arbeitssicherheit und Umweltschutz
Brandschutzbeauftragte
Gabriele Aichele
Telefon +49 7071 29-74017
gabriele.aichele[at]verwaltung.uni-tuebingen.de
www.uni-tuebingen.de/asi

Feuerlöschübung

In diesem Jahr gab es für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Universität Tübingen sechs Feuerlöschübungen. Jede Übung gliedert sich in einen theoretischen und praktischen Teil. Der theoretische Teil beinhaltet eine allgemeine Brandschutzunterweisung, eine Schulung und einen Film über die Löschtechniken. Im praktischen Teil löscht jeder Teilnehmer ein Feuer mit den verschiedenen Löschern.


Auch im nächsten Jahr finden Löschübungen statt. Die Termine werden noch rechtzeitig bekannt gegeben. Fotos: Gabriele Aichele