Die Universität und ihre Kinder
Ergebnisse einer Umfrage vom November 2002 zum Kinderbetreuungsbedarf an der Universität Tübingen
Die Tübinger Kinderuniversität, die im Sommersemester 2001 erstmals durchgeführt wurde, hat ein eindrucksvolles positives Echo hervorgerufen - nicht nur auf Seiten der Kinder und ihrer Eltern, sondern auch in der Öffentlichkeit und den Medien. Ungelöst ist dagegen nach wie vor das Problem der täglichen Kinderbetreuung für zahlreiche Studierende, Beschäftigte, Nachwuchswissenschaftlerinnen. Die kommunalen Einrichtungen können nicht genügend Plätze bieten, die den spezifischen zeitlichen Anforderungen universitären Arbeitens entsprechen. Um wirklich die Bezeichnung einer offenen, kinder- und familienfreundlichen Universität zu verdienen, muss sich die Universität Tübingen deutlich stärker als bislang im Bereich der Kinderbetreuung engagieren.
Im Sommersemester 2002 wurde von der Frauenbeauftragten in Abstimmung mit der Frauenvertreterin für den nichtwissenschaftlichen Dienst und dem Personalrat der Universität Tübingen eine Erhebung zum Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen durchgeführt. Die Umfrage bezog neben den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auch die Beschäftigten des nichtwissenschaftlichen Dienstes sowie die Studierenden mit ein. Erhoben wurde der Bedarf für die Jahre 2003 und 2004. Die Befragung erfolgte mittels einer vom Rektorat genehmigten Massenmail. Wir stellen hier die Ergebnisse der Umfrage in Auszügen vor, besonders bezogen auf den Bedarf der Beschäftigten des nichtwissenschaftlichen Dienstes:
Der von allen Gruppen zusammen angemeldete Platzbedarf lag bei insgesamt 448 Plätzen für das Jahr 2003 und bei 511 Plätzen für das Jahr 2004. Die überwiegende Anzahl der nichtwissenschaftlich beschäftigten Eltern benötigt eine Betreuungszeit von 8-17 oder 8-14 Uhr. Die Mehrzahl der Eltern könnte einen monatlichen Betrag zwischen 100 und 150 Euro für die Kinderbetreuung aufbringen, dabei haben erwartungsgemäß die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mehr finanziellen Spielraum hinsichtlich der Finanzierung der Kinderbetreuung als Studierende und Beschäftigte des nichtwissenschaftlichen Dienstes. Mehrfach wurde betont, dass die Elternbeiträge moderat sein sollten. In zwei Fällen wurde auch explizit für eine generelle kostenlose Kinderbetreuung plädiert und Unverständnis darüber geäußert, dass Straßennutzung, Schule und Studium kostenlos sind, die Betreuung von Vorschulkindern jedoch mehr kostet, als man Kindergeld bekomme.
Die Frage nach dem Bedarf einer besonderen (Notfall-)Betreuung zeigte eindeutig, dass vor allem für berufstätige Eltern die Betreuung der Kinder während der Schul- bzw. Kindergartenferien ein großes Problem darstellt. Bei den nichtwissenschaftlich Beschäftigten schlägt ganz überproportional ein Bedarf an Ferienbetreuung zu Buche, da diese Beschäftigtengruppe die unflexibelsten Arbeitszeit- und Urlaubsregelungen hat. Insbesondere für Alleinerziehende werden die häufigen Schulferien zum fast unlösbaren Problem. In einigen Kommentaren wird geschildert, welch hohen organisatorischen Aufwand derzeit die Vereinbarkeit von Beruf/Wissenschaft/Studium und Familie erfordert. Aufgrund der fehlenden Betreuungsmöglichkeiten muss auf private Lösungen, insbesondere Verwandte oder Kinderfrauen, zurückgegriffen werden. Trotzdem muss in vielen Fällen aufgrund des mangelhaften Angebots an Betreuungseinrichtungen die Erwerbstätigkeit bzw. Ausbildung zurückstehen bzw. abgebrochen werden. Insbesondere das Problem der Kleinkind- und Hortbetreuung wird in den Kommentaren vielfach angesprochen. Dabei wird auch darauf hingewiesen, dass dieser Bedarf von der Stadt nicht ausreichend abgedeckt wird und deshalb schnelle und unbürokratische Hilfe vonnöten wäre. Mehrfach kritisiert wurde, gerade auch von Männern, dass die Kinderbetreuungsfrage noch immer als Frauenfrage begriffen werde.
Für die Beschäftigten des nichtwissenschaftlichen Dienstes stehen bislang keine von der Universität bezuschussten Plätze zur Verfügung. Im Gegensatz dazu gibt es am Klinikum bereits seit Ende der 80er Jahre eine Kindertagesstätte, die ursprünglich ausschließlich Kindern des nichtwissenschaftlichen Personals zur Verfügung stand. Bei der letzten Erweiterung des Platzangebotes im Jahr 2000 wurde die Kindertagesstätte auch für Kinder von wissenschaftlichen Beschäftigten des Klinikums geöffnet.
Das Ergebnis der Umfrage zeigt überdeutlich, dass der Mangel an Betreuungsmöglichkeiten insbesondere für die unter Dreijährigen dramatisch ist. Aber auch im Bereich der 3- bis 6-jährigen Kinder ist der Bedarf noch nicht gedeckt. Hier gibt es zwar den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz, der in der Stadt Tübingen zu 98% genutzt wird, jedoch gibt es noch viel zu wenig Ganztagesplätze. Da Elternvereine, zeitlich befristete Pilotprojekte, von Schließung bedrohte Einrichtungen und Tagesmütter keine wirklichen Lösungen des Problems darstellen, führt kein Weg an der Schaffung verlässlicher und mit qualifiziertem Personal arbeitender Einrichtungen vorbei.
Perspektiven zur Verbesserung des Angebots an Kinderbetreuungsmöglichkeiten
Die Bereitstellung von Kinderbetreuungsplätzen ist primär eine kommunale Aufgabe. Die Kommunen sind für die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz für jedes Kind ab drei Jahren zuständig. Die Betreuungszeit in einem Regelkindergarten beschränkt sich jedoch auf einen halben Tag (8-12 oder 13 Uhr) und wenige Stunden am Nachmittag. Diese Betreuungszeit ermöglicht noch nicht einmal eine Halbtagsberufstätigkeit. Verlängerte Öffnungszeiten bis 14 Uhr, bei denen die Kinder über Mittag in der Einrichtung bleiben können, gibt es nur in manchen Einrichtungen.
Einen Rechtsanspruch auf die Betreuung von Kindern im Alter unter drei und über sechs Jahren oder einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung gibt es nicht. Daher ist es verständlich, dass die Kommunen ihre knappen Ressourcen primär für die Erfüllung des Rechtsanspruchs einsetzen. Hinzu kommt, dass aufgrund der kommunalen Zuständigkeit Kinder nur einen Platz in Betreuungseinrichtungen am jeweiligen Wohnort der Familie erhalten können. Gerade in ländlichen Gebieten, wozu auch das Umland von Tübingen zählt, geht jedoch das Angebot an Kinderbetreuungsmöglichkeiten derzeit kaum über den Regelkindergarten hinaus. Aus diesem Grund und auch aufgrund der angespannten Haushaltslage der Kommunen ist es notwendig, dass freie Träger und Arbeitgeber die Kommunen bei der Aufgabe der Finanzierung und Bereitstellung von Kinderbetreuungsangeboten unterstützen.
Ziel dieser Unterstützung sollte sein:
- Das Platzangebot für Kinder unter drei und über sechs Jahren auszubauen
Ganztagsplätze für Kinder aller Altersgruppen einzurichten- auch außerhalb der Stadt Tübingen wohnenden Eltern die Möglichkeit zu eröffnen, einen Betreuungsplatz in Tübingen für ihre Kinder zu bekommen, wenn sie an der Universität arbeiten
Die Universität Tübingen als größter Arbeitgeber in der Stadt Tübingen sollte sich um einen regionalen Verbund bemühen, in dem Kommune, umliegende Kreisgemeinden, Universität, Studentenwerk und freie Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen vertreten sind. Dieser Verbund sollte darauf hinarbeiten, das Angebot an Kinderbetreuungsmöglichkeiten in den Bereichen, in denen nachweislich die größten Defizite bestehen, zu verbessern. Dabei wird sich die Universität als größter Arbeitgeber der Stadt und der Region künftig auch finanziell stärker an der Finanzierung von Kinderbetreuungseinrichtungen beteiligen müssen.
Es entspricht modernem Personalmanagement, die Motivation und Arbeitszufriedenheit der Beschäftigten durch eine Orientierung an ihren familiären Belangen zu fördern. Die Universität Tübingen kann daher von einer besseren Kinderbetreuungssituation nur profitieren.
Erschienen in PM, Jg. 27, Nr. 1, März 2003