Geschlechtergerechte Sprache ist kein alleiniges Mittel gegen Diskriminierung, aber sie ist ein Zeichen, dass Gleichberechtigung und Veränderung anvisiert werden. Mit der Wahl Ihrer Worte können Sie Menschen ein- und ausschließen und sprachliche Realitäten beeinflussen. Wir empfehlen daher, immer eine Nachfrage nach Pronomen oder eine neutrale Ansprache von Personen und Personengruppen.
Das Rektorat hat auf Anregung der Senatsgleichstellungskommission und der Universitätsgleichstellungsbeauftragten einen Leitfaden zur Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache an der Universität Tübingen verabschiedet. Der Leitfaden hat zum Ziel, Angehörigen und Mitgliedern der Universität eine klare Empfehlung für das geschlechtergerechte Formulieren von Texten an die Hand zu geben.
Leitfaden zur Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache an der Universität Tübingen
Aufgrund seiner Zielsetzung ist der Leitfaden bewusst knapp gehalten und verzichtet auf ausführliche Beispiele. Solche sind jedoch in vielfältiger Weise unter den Stichworten "Geschlechtergerechte Sprache" oder auch "Gendergerechte Sprache" online verfügbar.
Ist es zulässig, eine geschlechtergerechte Schreibweise in staatlichen Einrichtungen zu verbieten?
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) hat im April 2024 hierzu folgendes offiziell veröffentlicht:
STANDPUNKTE - Rechtliche Einschätzung staatlicher „Genderverbote”.
In der Vergangenheit gab es an deutschen Hochschulen rechtliche Auseinandersetzungen zwischen Studierenden und Lehrenden bzgl. einer möglichen Benachteiligung in Prüfungen aufgrund von (fehlender) geschlechtergerechter Sprache. Hierzu äußert sich das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg 2022 mit folgendem Wortlaut: „Die Hochschulen regeln das Prüfungsverfahren und die Prüfungsanforderungen gemäß § 32 Absatz 3 und 4 Landeshochschulgesetz (LHG) selbst. Das LHG enthält keine Regelungen zur Verwendung geschlechtersensibler Sprache in Prüfungen.”[1] Das bedeutet, dass sich die Verwendung oder Nicht-Verwendung geschlechtergerechter Sprache nicht auf die Benotung auswirken darf.
[1]https://fdp-landtag-bw.de/wp-content/uploads/2022/03/28-02-2022-empfehlung-und-anwendung-geschlechtersensibler-sprache.pdf
Bei vielen Anlässen wird nach dem Geschlecht einer Person gefragt – das kann bei der Anmeldung zu einer Veranstaltung sein, im Rahmen einer Evaluation oder bei der Anmeldung in Online-Diensten. Wir möchten Sie dazu anregen, stets zu prüfen, ob die Frage nach dem Geschlecht für das jeweilige Anliegen relevant ist, und falls nicht, auf sie zu verzichten. Bei der Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung spielt das Geschlecht keine Rolle. Wenn Sie Ihre Studierenden gezielt ansprechen möchten, fragen Sie alle nach ihren persönlichen Pronomen oder sprechen Sie sie neutral mit Vor- und Nachnamen an (z.B. Guten Tag Vorname Nachname).
Zusätzliche Hilfe bei der Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache finden Sie auch im Internet, z.B. auf der Seite geschicktgendern.de
Das englische Verständnis ist, gleiche Behandlung durch gleiche Bezeichnung auszudrücken. Viele Berufsbezeichnungen sind von uns zwar historisch männlich konnotiert, im grammatikalischen Sinne jedoch neutral, wie z.B. ‘prime minister’, d.h. diese Form wird auch für nicht-männliche Personen verwendet und ist geschlechtsneutral.
Auch die Bezeichnung von Personengruppen erfolgt geschlechtsneutral.
Das Englische kennt im Singular nur geschlechtsspezifische Pronomina, also kein Pronomen, dass sich auf beide Geschlechter bezieht. Daher werden die Plural-Pronomen auch für die Einzahl benutzt, es sind dies die Pronomen ‘they/their/them’.