Uni-Tübingen

Arten von Professuren

Professor*innen werden normalerweise verbeamtet. Eine Verbeamtung auf Zeit erfolgt in der Regel bereits in einem befristeten Arbeitsverhältnis.

Die Besoldungsordnung W („W“ für Wissenschaft) legt die Vergütung von Professor*innen fest. Da Bildung in Deutschland Ländersache ist, unterscheidet sich das Gehalt je nach Bundesland. Die Einstufung der verschiedenen Professuren ergibt sich aus der Besoldungsordnung: Juniorprofessor*innen werden in der Regel nach der W1-Gehaltsstufe vergütet, außerordentliche Professor*innen (in Baden-Württemberg in der Regel nicht üblich) fallen unter W2, während ordentliche Professor*innen in die Besoldungsgruppe W3 eingestuft werden. Es handelt sich hierbei um ein Grundgehalt, welches häufig durch verschiedene Zulagen aufgestockt wird.

Ob eine Professur als W1 oder W3 eingestuft wird, entscheidet die Hochschulleitung vorbehaltlich der Genehmigung durch das Ministerium und ist nicht verhandelbar. Die Höhe der für die Professur bereitgestellten Mittel für Ausstattung und Personal sowie die Höhe der Leistungszulagen werden im Rahmen der Berufungsverhandlungen zwischen dem*der Bewerber*in, dem*der Rektor*in, dem*der Dekan*in und dem Fachbereich festgelegt.

Ein Tenure Track System wurde in Deutschland erst vor kurzem eingeführt und funktioniert etwas anders als in anderen Ländern. Eine Übersicht über die verschiedenen Arten von Professuren an der Universität Tübingen finden Sie hier: 


Karrierewege an der Universität Tübingen