Ausschreibung im Bereich Alte Kulturen
03.09.2026
BMFTR: Generative Künstliche Intelligenz als Untersuchungsgegenstand der Geistes- und Sozialwissenschaften
Frist: 30. November 2026 (Zweistufiges Verfahren, Projektskizzen); Onlineveranstaltung am 26.September 2026
Der technische Fortschritt verändert seit jeher unsere Gesellschaft. Aktuell wirken die Entwicklungen der Künstlichen Intelligenz (KI), der Fähigkeit von Computerprogrammen, menschliche kognitive Fähigkeiten wie Lernen, Schlussfolgern und Problemlösen zu imitieren, in nahezu alle Bereiche des gesellschaftlichen und menschlichen Lebens hinein. KI verheißt als Querschnittstechnologie große Chancen für Innovation, Teilhabe, Effizienz und wirtschaftliche Wertschöpfung. Gleichzeitig wirft sie schwerwiegende philosophische, ethische, soziale und politische Fragen auf. Generative KI ist eine Form der KI, die auf Basis erlernter Muster aus großen Mengen vorhandener, vielfältiger Daten verschiedenster Herkunft mithilfe auf Wahrscheinlichkeiten basierender Verfahren neue Inhalte erzeugt – beispielsweise Texte, Bilder, Musik oder Videos. Sie durchdringt die unterschiedlichsten Bereiche des menschlichen Lebens und Alltags und wird wie keine andere Form von KI zuvor in der Gesellschaft breit wahrgenommen und genutzt.
Weit verbreitete Anwendungen generativer Künstlicher Intelligenz sind so konzipiert, dass sie praktisch ohne jegliche Expertise von den Nutzenden selbst und aktiv angewendet werden. Es gibt zahlreiche Anbieter, die sie ohne große technische Hürden und oftmals in einer Basisversion unentgeltlich zur Verfügung stellen. Deshalb wird generative KI mittlerweile von Menschen fast jeden Alters, aus den verschiedensten Berufsgruppen und mit verschiedenster Einkommenssituation, Bildungsabschluss, Geschlecht und Interessen genutzt. Dabei ist generative KI mehr als nur ein Werkzeug: Sie wird auf nie dagewesene Weise zu einer allzeitverfügbaren Interaktionspartnerin und Projektionsfläche. Damit eröffnet sie fundamentale Fragen nach ihrer Auswirkung auf die Wissensproduktion, auf unsere Kultur sowie auf das Wesen des Menschen und unser Menschenbild.
Die Geistes- und Sozialwissenschaften leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen. Gemäß der Hightech Agenda Deutschland generieren sie historisches wie gegenwartsbezogenes Handlungs- und Orientierungswissen und bringen dieses in den gesellschaftlichen und politischen Diskurs ein. Dabei kommt ihnen eine Schlüsselrolle für eine verantwortungsvolle und menschenzentrierte Gestaltung des gesellschaftlichen Umgangs mit neuen Technologien zu. Auch das Rahmenprogramm für die Geistes- und Sozialwissenschaften des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) „Orientierung für eine Welt im Wandel“ adressiert diese besondere Rolle der Geistes- und Sozialwissenschaften für die Herausbildung sicherer, vertrauenswürdiger, demokratischer und nachhaltiger KI-Anwendungen.
In Disziplinen wie beispielsweise der Philosophie, den Kunst-, Literatur- und Theaterwissenschaften, der Soziologie, der Politikwissenschaft, der Psychologie sowie der Wissenschafts- und Technikgeschichte verfügt man bereits über teilweise jahrhundertelange Erfahrung mit Fragestellungen, wie sie durch das Aufkommen der generativen Künstlichen Intelligenz einmal mehr virulent geworden sind. Es gilt, diese Erfahrung der Geistes-, Kultur- und qualitativ arbeitenden Sozialwissenschaften (im Folgenden zusammengefasst als: die Geistes- und Sozialwissenschaften) zu nutzen und zu aktualisieren, um eine grundsätzliche Reflexion der Auswirkungen von generativer KI auf Mensch und Gesellschaft zu ermöglichen, Orientierung im Umgang mit ihr zu geben und einen Beitrag zur Gestaltung ihrer weiteren Entwicklung zu leisten.
Ziel der Förderung ist es,
- die zentralen epistemischen, intra- und interpersonellen und damit auch gesellschaftlichen, kulturellen und ethischen Herausforderungen, die durch generative Künstliche Intelligenz und darauf aufbauende Entwicklungen entstehen, aus der Perspektive der Geistes- und Sozialwissenschaften zu untersuchen und Erkenntnisse darüber zu erzielen,
- die Geistes- und Sozialwissenschaften stärker in den Diskurs um generative KI einzubringen und sie so stärker als zentralen Akteur der Gestaltung einer sicheren, vertrauenswürdigen, demokratischen und menschenzentrierten generativen KI einzubeziehen sowie
- Expertise auf diesem Gebiet auszubilden, insbesondere auch wissenschaftlichen Nachwuchs.
Gefördert werden exzellente mono-, inter- oder transdisziplinäre
- Einzel- und Verbundvorhaben mit einer Laufzeit von in der Regel bis zu drei Jahren. Bewerbungen, die mit Blick auf die schnelle Entwicklung der KI eine deutlich kürzere Laufzeit vorsehen, sind ausdrücklich willkommen.
- Nachwuchsgruppen in Form von Einzel- oder Verbundvorhaben mit einer Laufzeit von in der Regel bis zu vier Jahren.
Nachwuchsgruppen wenden sich für die notwendige Zusage der Einrichtung bitte frühzeitig an: forschungsfoerderungspam prevention@zv.uni-tuebingen.de
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
In der ersten Verfahrensstufe sind bis 30. November 2026 zunächst Projektskizzen vorzulegen.
Eine Online-Informationsveranstaltung findet am 26. September 2026 von 10:00 bis 11:30 Uhr statt:
https://www.geistes-und-sozialwissenschaften-bmftr.de/de/Online-Informationsveranstaltung-zur-Forderrichtlinie-Generative-Kunstliche-Intelligenz-3767.html
Weitere Informationen:
https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2026/08/2026-08-25-bekanntmachung-ki-gsw.html