Willkommen auf der Seite für Tübinger Wissenschaftler*innen sowie Beschäftigte der Universität Tübingen, die einen Aufenthalt an einer Partneruniversität im Ausland planen, um dort zu lehren oder sich fortzubilden (z. B. Sprachkurse, Workshadowing, Hospitationen, Staff Weeks).
Hier finden Sie die Liste der Erasmus+ Partnerhochschulen.
Auf dieser Seite finden Sie außerdem die Links zu wichtigen Informationen rund um Ihren Erasmus+ Auslandsaufenthalt, aber auch zur Online-Bewerbung.
Erasmus+: geförderte Mobilität für Lehre, Fort- und Weiterbildung
Im Rahmen des Programms Erasmus+ kann die Mobilität von Dozentinnen und Dozenten und des allgemeinen Hochschulpersonals für Zwecke der Fort- und Weiterbildung gefördert werden.
Seit 1987 fördert die EU die Mobilität von Studierenden und Lehrenden in Europa durch das Erasmus-Programm. Zusätzlich zur bewährten europäischen Programmlinie (KA131) gibt es seit 2015 die Programmlinie ‚Mobilitäten mit Partnerländern (KA171)‘ für Partnerschaften in Regionen außerhalb der EU:
Personalmobilität (ST) mit Erasmus+:
Zielländer:
Alle Länder der EU, die EFTA-Länder und die Türkei, sowie auf Antrag ausgewählte Partnerländer außerhalb der EU.
Organisation:
Das Erasmus-Büro im Dezernat V der Universität Tübingen ist Ihre Anlaufstelle für alle Fragen rund um die Personalmobilität im Rahmen von Erasmus+ an der Universität Tübingen. Wir freuen uns auf Ihre Fragen und Ihre Bewerbung!
Tübingen und Erasmus+:
Die Eberhard Karls Universität Tübingen unterhält mehr als 650 Kooperationsbeziehungen mit rund 350 ausländischen Universitäten im Erasmus+ Bereich.
Erasmus+ Programme beruhen auf fachspezifischen Vereinbarungen zwischen den Fachbereichen bzw. Instituten der Eberhard Karls Universität mit Fachbereichen ausländischer Partnerhochschulen. Individuelle Bewerbungen für STA ohne Bindung an diese Abkommen sind nicht möglich. An der Universität Tübingen wurde parallel zu Erasmus+ das Webportal MOBILITY ONLINE eingeführt. Bewerbungen werden ausschließlich online angenommen.
Förderfähige Teilnehmer:
Grundsätzlich sind alle Mitarbeiter der Universität Tübingen und des Universitätsklinikums förderfähig. Die Mobilitätsaktivität muss einen Bezug zur beruflichen Fortbildung des Personals aufweisen und die Anforderungen hinsichtlich der Lernergebnisse und persönlichen Entwicklung erfüllen.
Dozenten und Dozentinnen können nur dann als Personal über das Erasmus+ Programm gefördert werden, wenn sie in einem vertraglichen Verhältnis zur Hochschule stehen.
Förderhöhe:
Die Höhe des Erasmus+ Reisekostenzuschusses ist abhängig von den je aktuellen Reisekostenbestimmungen und den verfügbaren Mitteln. Die aktuellen Fördersätze pro Tag sind abhängig vom Gastland. Der Zuschuss für die Reisekosten basiert auf der Entfernung zur Gastinstitution.
Der Fördersatz für Erasmus+ weltweit Outgoings entspricht 180€ von Tag 1 bis einschließlich Tag 14 für jedes Partnerland. Ab Tag 15 wird der Betrag auf 126€ verringert. Die Reisekosten werden ebenfalls nach Entfernung zur Gastinstitution berechnet.
Der Fördersatz für Erasmus+ weltweit Incomings entspricht 160€ pro Tag (für Deutschland) von Tag 1 bis einschließlich Tag 14. Ab Fördertag 15 112€ pro Tag. Die Reisekosten werden nach der Entfernung von der Heimatuniversität zur Universität Tübingen berechnet.
Förderdauer:
Von 2 Tagen bis zu 2 Fördermonaten (ein Monat gerechnet als 30 Tage), abhängig von der Verfügbarkeit von Mitteln und nur nach rechtzeitiger vorheriger Absprache mit dem Erasmus-Büro. Fahrt- und Aufenthaltskosten werden pauschal berechnet. Es bestehen feste Tagessätze gemäß Leitfaden der NA-DAAD. Eine wiederholte Förderung pro Jahr ist möglich.
Nachhaltiges Reisen/Green Travel:
Nachhaltigkeit und Klimaschutz stehen im Fokus des Erasmus+ Programms. Deshalb wird Nachhaltiges Reisen jetzt zusätzlich gefördert. Als Green Travel gelten Reisen, die mindestens zu 50% mit nachhaltigen Verkehrsmitteln (z.B. Zug, Bus, Fahrgemeinschaften) durchgeführt werden. Personen, die nachhaltig reisen, können einen Zuschuss zu den Reisekosten, sowie zusätzliche Reisetage, bekommen. Für weitere Informationen zur Planung Ihrer nachhaltigen Reise kontaktieren Sie uns.
Der komplette detaillierte Bewerbungsablauf ist in dieser Checkliste aufgeschlüsselt.
Vor der Bewerbung:
Bitte kontaktieren Sie das Erasmus Staff Mobility Büro frühzeitig, also mindestens 6 Wochen vor der geplanten Mobilität. Ebenso sollten Sie mit Ihrem/r Vorgesetzten über Ihre geplante Mobilität sprechen und den Aufenthalt mit der Gastinstitution planen. Die Personalabteilung sollte durch einen Dienstreiseantrag, sowie dem Formular zur Entsendung, über die geplante Mobilität informiert werden. Bitte beachten Sie auch die Allgemeinen Hinweise zu Dienstreisen auf den Seiten des Sachgebiets Dienstreisen, Reisekosten, Exkursionen (Dezernat VI - Personal und Innere Dienste).
Vor der Reise:
Im ersten Schritt müssen Sie sich in unserem Online-Portal Mobility Online bewerben. Die Bewerbungsformulare sind in Lehrendenmobilität (STA) und Personalmobilität (STT) unterteilt. Sobald Sie die Registrierung erfolgreich durchgeführt haben, können Sie die folgenden Dokumente in derselben Reihenfolge hochladen:
Bitte beachten Sie, dass eine Mobilität zu Lehrzwecken (STA) pro Woche (5 Tage) eine Mindestanzahl von 8 Lehrstunden beinhalten muss, um förderfähig zu sein. Eine Kombination von STA und STT ist ebenfalls möglich, sodass sich hier die Mindestanzahl an Lehrstunden auf 4 reduziert.
Während der Reise:
Sammeln Sie alle Original-Belege und Rechnungen von Ihrer Unterkunft und der Reise (Flugtickets, Zugtickets, Tankbelege etc.) für die Reisekostenrechnung. Lassen Sie sich eine Aufenthaltsbestätigung über Ihre Mobilität von der Gastinstitution ausstellen.
Nach der Reise:
Bevor die Auszahlung der Förderung stattfinden kann, müssen Sie noch die folgenden Schritte absolvieren:
Bitte beachten Sie, dass die Reisekostenstelle eine Vergleichsrechnung nach Landesreisekostengesetz (LRKG) durchführt. Deshalb kann die Bearbeitung und Auszahlung sich eventuell etwas verzögern. Bearbeitung und Auszahlung der Förderung sind nur möglich, wenn alle von der NA-DAAD geforderten Vorgaben erfüllt sind. Ergibt sich durch die Reisekostenpauschale ein höherer Erstattungsbeitrag, so wird dieser Mehrbetrag dem LBV als geldwerter Vorteil zur Versteuerung gemeldet.
Bitte beachten Sie auch die Allgemeinen Hinweise zu Dienstreisen auf den Seiten des Sachgebiets Dienstreisen, Reisekosten, Exkursionen (Dezernat Personal und Innere Dienste).
Reisekosten: Bitte beachten Sie, dass ab 01.01.2019 für jede Erasmus-geförderte Reise nicht nur ein Dienstreiseantrag, sondern auch nach Abschluss der Reise eine Reisekostenabrechnung mit allen Belegen erforderlich ist! Der/Die Dienstreisende muss mit dem Antrag auf Auszahlung der Pauschale nach Beendigung der Dienstreise auch eine Reisekostenabrechnung mit genehmigten Dienstreiseantrag und Belegen (die entsprechenden Formulare finden Sie im Downloadbereich unter (https://uni-tuebingen.de/de/672) einreichen.
Entsendebescheinigung: Wie die Personalabteilung mitteilte, ist bei Dienstreisen ins Ausland künftig unbedingt auch eine offizielle Entsendebescheinigung des Arbeitgebers (sog. A1-Bescheinigung) mitzuführen, Lehrenden- oder Personalaufenthalte mit Erasmus+ sollten daher 6 Wochen Vorlauf haben, da es einige Wochen dauern kann, bis Sie die Bescheinigung durch das LBV erhalten (Näheres im Rundschreiben der Personalabteilung vom 06.02.2019).
Krisenvorsorgeliste "ELEFAND": Das Auswärtige Amt bietet allen deutschen Staatsangehörigen die Möglichkeit an, sich in die Krisenvorsorgeliste "ELEFAND" (Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland) einzutragen. Die Eintragung ist unabhängig vom Reiseland und der Dauer des Auslandaufenthalts. So können die Reisenden im Notfall von der Botschaft oder dem Generalkonsulat erreicht werden und wichtige Informationen erhalten. Wir empfehlen Ihnen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen (siehe auch Rundschreiben Nr. 3 vom 11.01.2022).
Die Förderdauer ist auf maximal 14 Tage pro akademisches Jahr begrenzt, hierzu zählen nur die Tage des tatsächlichen Aufenthalts. Reisetage für An- und Abreise und zusätzliche Reisetage für Green Travel werden extra gezählt, müssen aber nachweislich begründet werden. Diese 14 Tage müssen nicht am Stück verbraucht werden, sondern können auf maximal 2 Mobilitäten innerhalb eines akademischen Jahres verteilt werden. Nur so können wir gewährleisten, dass alle Mitarbeitenden auch in Zukunft in gleichem Maße vom Erasmus+ Programm profitieren können.
Diese Regelung bezieht sich nur auf Erasmus+ Mobilitäten, die innerhalb Europas stattfinden. Für Erasmus+ weltweit gelten weiterhin die bestehenden Vorgaben.
Um Mitarbeitende nicht vor die Wahl zu stellen, zwischen einem Engagement im Rahmen der Europäischen Hochschulallianz CIVIS und eigenen Projekten außerhalb von CIVIS entscheiden zu müssen, fallen CIVIS-Mobilitäten nicht in das beschriebene Kontingent (14 Tage, 2 Reisen). Für CIVIS assoziierte Mobilitäten steht ein weiteres Kontingent von bis zu 2 Reisen, und bis zu 14 Tagen Aufenthalt zur Verfügung.
Falls Sie vor dem 1. April bereits eine Mobilität beantragt haben, wird diese weiterhin so stattfinden, wie geplant. Wenn Sie sich gerade in der Planung einer Mobilität für das laufende akademische Jahr befinden und noch keinen Antrag gestellt haben, berücksichtigen Sie bitte die neuen Vorgaben.
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