Auslands-BAföG ist mit dem Erasmus+ Stipendium kombinierbar.
Im Zuge der BAföG-Reform ist innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten und der Schweiz das gesamte Studium förderungsfähig, einschließlich eines Studienabschlusses.
Zusätzlich zum Bedarf werden folgende Kosten bei einem Auslandsaufenthalt geleistet:
- Auslandszuschläge (nur außerhalb der EU)
- Auslandskrankenversicherung
- Reisekosten pauschal (250 € innerhalb der EU, 500 € außerhalb der EU)
Die Leistungen der BAföG-Auslandsförderung werden zu 50 % als Zuschuss und zu 50 % als zinsloses Darlehen gewährt. Das Erasmus+ Mobilitätsstipendium bleibt bis zu einer Höhe von 300 € monatlich anrechnungsfrei.
Der Mehrbedarf bei einer Ausbildung im Ausland kann es möglich machen, dass auch Studierende gefördert werden, die im Inland wegen der Höhe des Einkommens ihrer Eltern keine Förderung erhalten.
Eine Liste der länderspezifischen Auslandszuschläge (BAföG-Auslandszuschlagsverordnung) sowie die für die Auslandsförderung zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung finden Sie im Internet unter der folgenden Adresse: http://www.bafoeg.bmbf.de
Die Anträge sind mindestens sechs Monate vor Beginn des Ausbildungsabschnitts zu stellen.
Auslands-BAföG und Top Ups:
- Green Top Up: Aufstockungsbetrag wird auf das Einkommen angerechnet.
- Social Top Up: Aufstockungsbetrag wird für Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus und erwerbstätigen Studierenden auf das Einkommen angerechnet. Bei Studierenden mit einer Behinderung, chronischer Erkrankung oder Kindern wird der Aufstockungsbetrag nicht auf das Einkommen angerechnet.