Hier finden Sie die vollständige Handreichung „Künstliche Intelligenz in Lehr- und Prüfungskontexten zum Download als PDF. Auf der Website finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte. Die Eigenständigkeitserklärung steht ebenfalls als Download zur Verfügung.
Dieser ist thematisch aufgebaut und nach Unterseiten sortiert.
Die vorliegende Handreichung Künstliche Intelligenz in Lehr- und Prüfungskontexten wurde im Auftrag der Dekaninnen und Dekane sowie des Rektorats der Universität Tübingen (UT) von der interdisziplinären Arbeitsgruppe „Generative KI in Lehre und Forschung“ entwickelt, mit den Fakultäten abgestimmt und am 30.04.2024 vom Rektorat verabschiedet.
Hierbei handelt es sich um kein Rechtsgutachten. Es werden Rahmenbedingungen und Handlungsoptionen für den Einsatz generativer KI in Lehr- und Prüfungskontexten skizziert, die allen Lehrenden, Prüfenden und Modulverantwortlichen der UT im jeweiligen fachlichen Kontext als Informations- und / oder Entscheidungsgrundlage zu den Umsetzungsmöglichkeiten, Chancen sowie Risiken von KI dienen.
Die Hochschullehre muss sich inhaltlich und didaktisch an technologische Entwicklungen anpassen, um zukunftsorientierte Kompetenzen (Future Skills, KI Literacy) zu fördern und die Studierenden vor allem auf den souveränen Umgang mit KI vorzubereiten. Die Lehrkräfte der UT sind dazu angehalten, die Potenziale von KI gemeinsam mit den Studierenden zu erproben.
Einerseits kann KI die schnelle Erstellung und Anpassung von Lehrmaterialien ermöglichen, diversitätsorientierte Lehr-Lern-Methoden fördern, Feedbackprozesse unterstützen und den alltäglichen Schriftverkehr erleichtern. Andererseits gilt es, die Grenzen und Risiken von KI zu erkennen und den Studierenden Richtlinien zur verantwortungsbewussten Nutzung an die Hand zu geben. Ein kritisch-konstruktiver Umgang mit KI berücksichtigt akademische Integrität / gute wissenschaftliche Praxis, Urheberrecht und Autorenschaft, Datenschutz, Chancengleichheit sowie Deskilling.
Die bestehenden Rahmenprüfungsordnungen (KRPO / BRPO / MRPO) müssen derzeit nicht geändert werden, da sie den Einsatz von KI als Hilfsmittel bereits ermöglichen.
Die Handreichung skizziert verschiedene Prüfungsformen und die Herausforderungen, die der Gebrauch von KI dabei mit sich bringt. Die Entscheidungen über die konkreten Einsatzmöglichkeiten von KI in Prüfungskontexten müssen fachspezifisch erfolgen, wobei die Eigenständigkeit der Studierendenleistung sowie die Lern- und Qualifikationsziele maßgeblich bleiben. Zudem kann der Umgang mit KI als Qualifikationsziel festgelegt und diese Kompetenz abgeprüft werden. Die Erlaubnis zum Einsatz generativer KI kann eine Überarbeitung der Prüfungsinhalte und -formate notwendig machen.
Der erlaubte Einsatz von generativer KI muss den Studierenden im Vorfeld von Prüfungen klar kommuniziert werden. Das beinhaltet die Vorgabe und gemeinsame Diskussion von Richtlinien zur Kennzeichnung der KI-Nutzung sowie eine entsprechende Eigenständigkeitserklärung, um eine transparente und gerechte Bewertung der Studierendenleistungen zu gewähren.