Uni-Tübingen

12.05.2021

Änderungen bei Corona-Tests

Rundmail an alle Beschäftigten und Studierenden (ohne Medizin)

Sehr geehrte Damen und Herren, 
liebe Studierende,

seit dem 19. April gibt es an der Universität Tübingen die Möglichkeit, sich einem Corona-Schnelltest zu unterziehen. Dazu wurden von der Firma CeGaT zwei Teststationen in der Neuen Aula und dem Hörsaalzentrum Morgenstelle eingerichtet. Das Angebot richtete sich primär an die Beschäftigten der Universität. In den kommenden Tagen wird das bestehende Testangebot nun verändert und erweitert.

Beide Teststationen werden in Zukunft den so genannten Bürgertest anbieten. Das hat den Vorteil, dass sich an den Teststationen neben den Beschäftigten auch die Studierenden sowie weitere Personen auf Covid-19 testen lassen können. Um den Zugang zu den Teststationen zu erleichtern, ist die Teststation im Bereich Campus Tal seit Montag, 10. Mai, in das Clubhaus (Wilhelmstraße 30) verlagert. Die Teststation auf dem Campus Morgenstelle zieht am Montag, 17. Mai, um in die Mensa Morgenstelle. Beschäftigte der Universität können sich an den Teststationen weiterhin in ihrer Arbeitszeit testen lassen. An beiden Stationen wird auch weiterhin ein Tagesticket ausgestellt. Die Öffnungszeiten bleiben unverändert Montag bis Freitag von 08.00 bis 13.00 Uhr. Wie bereits in der Rundmail vom 16. April dargelegt, ist das Fachpersonal an den Teststationen aufgefordert, im Fall eines positiven Testergebnisses bei der betroffenen Person eine zweite Probe zu nehmen, die dann nach dem PCR-Verfahren ausgewertet wird.

Darüber hinaus stellt die Universität denjenigen Beschäftigten, die vor Ort in den Gebäuden der Hochschule arbeiten, ab der kommenden Woche bis zu zwei Selbsttests zur Verfügung. Auch diese Tests dienen dazu, eine Covid-19-Erkrankung zu erkennen, und können am Arbeitsplatz oder zuhause durchgeführt werden. Die zentrale Verwaltung wird alle Einrichtungen der Universität im Rahmen einer Versandaktion mit einer Grundausstattung von Selbsttests versorgen. Weitere Test-Kits können von den Einrichtungen über das zentrale Universitätslager angefordert werden. Die Entsorgung der Test-Kits kann (gut verpackt und weitgehend frei von Flüssigkeiten) über den Restmüll erfolgen.

Beschäftigte, bei denen der Selbsttest positiv ausfällt, bitte ich, umgehend ihre Vorgesetzten zu informieren und sich zu einer Corona-Teststation zu begeben, die PCR-Tests anbietet. In Tübingen ist dies die DRK-Teststation auf dem Tübinger Festplatz (https://www.drk-tuebingen.de/aktuell/presse-service/corona-teststelle-und-fieberambulanz.html). Dort wird dann mit der betroffenen Person von geschultem Personal ein zweiter Corona-Test nach dem PCR-Verfahren durchgeführt. Begeben Sie sich bitte anschließend nach Hause und warten Sie das Ergebnis ab. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses arbeiten die Betroffenen so wie es möglich ist von zuhause. Sollte dies aufgrund der Art der Tätigkeit nicht gehen, sind Sie von der Arbeit freigestellt. Beschäftigte, die auch im PCR-Verfahren positiv getestet werden, nehmen bitte umgehend telefonischen Kontakt mit ihrem Hausarzt auf und lassen sich krankschreiben. Bitte informieren Sie in diesem Fall auch die Personalabteilung über Ihre Vorgesetzten.

Selbsttests und Schnelltests sind auch weiterhin wichtige Bausteine bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie. Ich möchte aber nochmals darauf hinweisen, dass ein negatives Testergebnis unter keinen Umständen dazu führen darf, dass die seit einem Jahr geltenden Hygieneregeln missachtet werden. Abstand halten, Maske tragen, Hände waschen und regelmäßiges Lüften bleiben auch bei negativem Testergebnis unerlässlich.

Mit besten Grüßen – und bleiben Sie gesund!

Professor Dr. Bernd Engler
(Rektor)

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