Uni-Tübingen

09.01.2020

Zugang zum Vorbereitungsdienst bzw. für die Einstellung in den Schuldienst in Baden-Württemberg im Fach Islamische Religionslehre sunnitischer Prägung

Für den Zugang zum Vorbereitungsdienst bzw. für die Einstellung in den Schuldienst in Baden-Württemberg im Fach Islamische Religionslehre sunnitischer Prägung ist eine vorläufige bzw. eine reguläre Lehrbefugnis der Stiftung Sunnitischer Schulrat erforderlich. Die betroffenen Personen sind gebeten, sich rechtzeitig mit der Stiftung Sunnitischer Schulrat in Verbindung zu setzen:

Stiftung Sunnitischer Schulrat
Stiftung des öffentlichen Rechts
Postfach 102624
70022 Stuttgart

Weitere Informationen finden sich auf der Website www.sunnitischer-schulrat.de

Voraussetzung für die Erteilung einer Lehrbefugnis ist grundsätzlich die Zugehörigkeit zum sunnitischen Islam. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand der Stiftung. Betroffene Personen werden gebeten, sich rechtzeitig mit der Stiftung in Verbindung zu setzen. Personen, die keine Lehrbefugnis erhalten, aber ihr Studium in berechtigtem Vertrauen begonnen haben, zum Vorbereitungsdienst zugelassen zu werden, wird empfohlen, sich an das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport zu wenden mit dem Ziel, zum Vorbereitungsdienst zugelassen zu werden. Ein  Aspekt bei der Begründung eines eventuellen Vertrauensschutzes ist, wie weit ein Studierender in seinem Studium fortgeschritten ist. Studierende, die jetzt ihr Studium begonnen haben, können sich grundsätzlich nicht auf einen Vertrauensschutz berufen.

Am Studium des Faches Interessierte und Studierende können sich mit weiteren Fragen an die 

Stiftung Sunnitischer Schulrat
Stiftung des öffentlichen Rechts
Postfach 102624
70022 Stuttgart

wenden.

 

Mit besten Grüßen
Vorstand des Zentrums für Islamische Theologie

Erdal Toprakyaran
Ruggero Vimercati Sanseverino
Fahimah Ulfat

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