Qualitätsleitlinien für das Praxisportal der Universität Tübingen
Das Praxisportal ist die zentrale Praktikums- und Stellenbörse der Universität Tübingen.
Als Praktikums- bzw. Arbeitgeber können Sie ein Organisationsprofil anlegen. Sie können jederzeit Stellen ausschreiben, diese bearbeiten und Ihre Angebote bestimmten Zielgruppen bzw. Fächern innerhalb der Universität zugänglich machen. Diese Ausschreibungen sind nur Studierenden und anderen Universitätsangehörigen zugänglich, die sich mit ihrer persönlichen Universitätskennung anmelden.
Mit der Registrierung verpflichten Sie sich, die folgenden Leitlinien hinsichtlich der Qualität von Praktika, Stellen und Abschlussarbeiten anzuerkennen:
- Praktikant/-innen und Werkstudierende übernehmen studienbezogene, projektspezifische Aufgaben, erhalten einen möglichst umfassenden Einblick in das Arbeitsfeld und sind in konkrete Arbeitsprozesse eingebunden.
- Folgende Rahmenbedingungen sollten erfüllt sein:
- Abschluss eines Praktikums- oder Arbeitsvertrags
- Ausstellung eines qualifizierten Zeugnisses
- Beachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen
Hinsichtlich der Art und Qualität der Ausschreibungen gelten im Praxisportal folgende Bedingungen:
- Der Zugang bzw. die Vermittlung der Stelle bzw. des Praktikumsplatzes ist für den/die Bewerber/in kostenfrei.
- Stellen werden direkt vom Arbeitgeber ausgeschrieben. Ausschreibungen von dritter Seite sind nur in Absprache mit den Betreibern des Praxisportals möglich.
- Ausschreibungen sind auf die Qualifikationen von Studierenden der Universität Tübingen und die Inhalte der hier angebotenen Studiengänge ausgerichtet
- Praktika ersetzen keine regulären Arbeitsplätze und/oder Einstiegspositionen, sondern haben Ausbildungscharakter.
Wir behalten uns vor, Angebote zu löschen, die diese Kriterien nicht eindeutig erfüllen.
Darüber hinaus gelten folgende Empfehlungen:
- Abhängig vom Zweck des Praktikums empfiehlt sich eine Praktikumsdauer zwischen 6 Wochen und 6 Monaten, um einen sinnvollen Einblick in Arbeitsprozesse zu gewährleisten.
- Eine aufgaben- und abschlussadäquate Vergütung bzw. Aufwandsentschädigung ist für die Studierenden bzw. Absolventen wünschenswert. Informationen zum Thema Mindestlohn finden Sie u.a. auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
- Eine geeignete Einarbeitung und Anleitung sind wichtig. Regelmäßige Feedbacks sowie ein Abschlussgespräch inkl. einer beidseitigen Rückmeldung sind weitere Kriterien, die ein gutes Praktikum auszeichnen.
Praxis & Beruf, Universität Tübingen, 06.03.2017