Rechtswissenschaft / Jura - Staatsexamen
Eckdaten zum Studiengang
Fakultät
Juristische Fakultät
Abschluss
Staatsexamen
Zulassungsbeschränkung
Ja, im 1. und höheren Fachsemestern
Regelstudienzeit
10 Semester
Kombinationsfach erforderlich?
Nein
Bewerbungsfrist 1. Fachsemester
Überblick Bewerbungsfristen
Studienbeginn
Wintersemester,
Sommersemester
Unterrichtssprache
Deutsch
Finanzen
Beiträge und Gebühren
Voraussetzung und Bewerbung
Bewerbung um einen Studienplatz
Das Studium kann zum Winter- und Sommersemester begonnen werden.
Studienplätze für Rechtswissenschaft werden von den Hochschulen direkt vergeben (nicht Stiftung Hochschulstart). Bitte registrieren Sie sich auf www.hochschulstart.de und bewerben Sie sich mit den dort erhaltenen Identifizierungsdaten dann aber über das Bewerbungs- und Immatrikulationsportal ALMA direkt bei der Universität Tübingen.
Bewerbungsfristen (Ausschlussfristen):
- 15. Juli für das Wintersemester
- 15. Januar für das Sommersemester
Für Studierende im ersten Fachsemester und für höhere Fachsemester bis zur bestandenen Zwischenprüfung besteht eine Zulassungsbeschränkung.
Es findet ein hochschuleigenes Auswahlverfahren statt.
Als Voraussetzung für die Zulassung zum ersten Staatsexamen muss eine fremdsprachige rechtswissenschaftliche Veranstaltung besucht werden. Diese werden in verschiedenen Sprachen angeboten.
Der Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Studienziel Staatsexamen beinhaltet keine Nebenfächer.
Details zum Studiengang
Schnell könnte man auf den Gedanken kommen, dass Jura nur etwas für komplizierte Fälle ist – etwa die Errichtung eines Testamentes oder Gründungen von Unternehmen. Doch reicht der Inhalt des Studiums viel weiter: Haben Sie heute ein Brötchen beim Bäcker gekauft? Dann haben Sie mindestens drei Verträge abgeschlossen. Sollten Sie mal ein "Knöllchen" am Auto haben, ist darin ein Verwaltungsakt zu sehen. Sie werden abends in der Disko angegriffen? Sofort wird Ihnen der Bereich Notwehr in den Kopf kommen. Jura ist überall! Das Studium vermittelt Wissen in den Bereichen Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht und ermöglicht Ihnen, sich vertieftes Wissen in einem Schwerpunktsbereich anzueignen.
Der Studiengang Rechtswissenschaft ist Voraussetzung für jeden juristischen Beruf. Mit dem Abschluss Erste juristischen Prüfung erhalten Sie Zugang zum Rechtsreferendariat, das für die Tätigkeiten als Richter, Rechtsanwalt oder im höheren Verwaltungsdienst qualifiziert.
Im Jurastudium ist Raum für eigene Interessen und Schwerpunkte. Die Fakultät stellt einen Studienplan zur Verfügung, der einen sinnvollen Studienaufbau darstellt. Sie sind aber nach dem rechtzeitigen Ablegen der Orientierungs- und Zwischenprüfung frei, Ihr Studium nach Ihren eigenen Vorlieben zu gestalten.
Wenn Sie wissen wollen, ob Sie sich für die Themen des Studiums interessieren, probieren Sie sich an unseren Beispielsaufgaben. Viel Erfolg!
Durch die Nähe zur Landeshauptstadt Stuttgart findet eine besonders intensive Zusammenarbeit mit der Praxis statt. Praktiker aus Gerichten, Behörden und großen Anwaltskanzleien ergänzen das umfangreiche Lehrangebot und bieten interessante Praktikumsplätze an.
Sie haben Interesse, Ihren Horizont über das Fachstudium hinaus zu erweitern? Dazu gibt es vielfältige Möglichkeiten:
- Zertifikatsstudium Recht-Ethik-Wirtschaft (REW) Das Recht und seine Rolle in politischen, historisch bedingten, ökonomischen und ethischen Kontexten
- "Recht und Rhetorik": Setzen Sie einen individuellen Schwerpunkt
- Auslandsstudium im Rahmen des ERASMUS-Programms an renommierten europäischen Hochschulen
- Teilnahme an einer fiktiven internationalen Gerichtsverhandlung (Moot Court)
- Studentische Rechtsberatung im Rahmen von Law & Legal oder der Refugee Law Clinic
Aufbau des Studiums
Die juristische Ausbildung umfasst 2 Abschnitte:
1. das Universitätsstudium mit Grund- und Hauptstudium (Regelstudienzeit: 10 Semester), das mit der Ersten juristischen Prüfung (Referendarexamen) abschließt. Auf Antrag wird der Akademische Grad „Diplom-Jurist“ verliehen.
2. den Vorbereitungsdienst (Referendariat, Dauer 2 Jahre), der mit der Zweiten juristischen Staatsprüfung (Assessorexamen) seinen Abschluss findet (Rechtsassessor / Ass. jur.).
Erst mit dem Abschluss beider Staatsexamina hat man die Befähigung zum Richteramt, für die Rechtsanwaltschaft und für den höheren allgemeinen Verwaltungsdienst erworben. Insgesamt dauert die Ausbildung zum Volljuristen – Universitätsstudium und Vorbereitungsdienst – ca. 6,5 bis 7 Jahre.
Schwerpunktbereiche
Gegenstand des Universitätsstudiums im Hauptstudium sind die folgenden Schwerpunktbereiche:
1. Unternehmens- und Wirtschaftsrecht
a) Unternehmensorganisation und -finanzierung
b) Arbeit und Soziales im Unternehmen
c) Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz
2. Zivilverfahrens- und Insolvenzrecht
3. Fundamente Europäischer Rechtsordnungen
a) Römisches Privatrecht
b) Neuere Rechtsgeschichte und Juristische Zeitgeschichte
c) Religionsverfassungsrecht und Kirchenrecht
4. Recht der internationalen Beziehungen
a) Internationales öffentliches Recht (unter Einschluss des internationalen Wirtschaftsrechts)
b) Internationales Privatrecht- und Verfahrensrecht, Rechtsvergleichung
5. Öffentliche Wirtschaft, Infrastruktur und Umwelt
6. Steuerrecht
7. Strafrechtspflege
a) Kriminalwissenschaften
b) Wirtschaftsstrafrecht mit internationalen und strafprozessualen Bezügen
Hier erhalten Sie eine Übersicht über die Austauschprogramme der Juristischen Fakultät
Freiwilliger Auslandsaufenthalt
In jedem Studiengang ist ein freiwilliger Auslandsaufenthalt möglich. Mit der Planung sollte ca. ein bis eineinhalb Jahre vor der Abreise begonnen werden.
Weitere Informationen und Beratung zum Auslandsstudium finden Sie auf der fachübergreifenden Seite Wege ins Ausland. Zudem bieten einige Fächer auch eigene Informationen zu Auslandsaufenthalten an.
Die Fakultät umfasst ca. 2240 Studierende, 22 Lehrstühle und eine Vielzahl von weiteren Dozenten.
Für den Abschluss Staatsexamen sind im Wintersemester 2023/2024 rund 1935 Studierende eingeschrieben, für das Bachelor-Nebenfach 170.
Hinzu kommen noch rund 120 eingeschriebene Doktoranden.
Entscheidungshilfe bei der Studienwahl
Entscheidungshilfen für ein Erststudium
Die Universität bietet Hilfen zur Entscheidungsfindung an. Dazu gehören z.B. der Besuch von Lehrveranstaltungen, Orientierungsveranstaltungen zu Studienwahlthemen sowie verschiedene Beratungsangebote. Weitere Hinweise finden Sie auf den Seiten für Studieninteressierte.
Entscheidungshilfen für Masterstudiengänge
Bei der Studienwahlentscheidung für die Masterstudiengänge spielen Spezialisierung, Schwerpunktsetzung und forschungs- sowie berufsbezogene Kriterien eine Rolle. Für Interessierte an Masterstudiengängen gibt es eine Vielzahl an Orientierungshilfen wie z.B. den Besuch von Lehrveranstaltungen und spezielle Beratungs- sowie Informationsangebote (z.B. Zentrale Studienberatung, Studienfachberatung, Career Service). Nähere Informationen finden Sie unter Beratung und Information.
Täglich kommen wir in sämtlichen Lebenslagen unbewusst mit dem Recht in Berührung. Das Jurastudium ermöglicht uns, nun auch die Hintergründe zu verstehen. Wir verstehen beispielsweise nun, welche drei Verträge hinter einem Brötchenkauf stecken.
Tübingen war definitiv die richtige Wahl für das Jurastudium: Die wunderschöne Altstadt Tübingens bietet direkt am Neckar den perfekten Ausgleich zum Unialltag. Außerdem merkten wir schnell, mit was für einem vielfältigen Angebot hilfsbereite Leute der Fakultät einen durch das ganze Studium begleiten und unterstützen. So verflog die Angst, das Jurastudium sei nicht zu bewältigen, schnell.Noelia Sosa Popovic, Charlotte Binder
Nach dem Studium
Beratung und Praktika
Der Career Service der Universität berät bei der Berufsorientierung und beim Berufseinstieg. Praktika und Jobs finden Sie im Praxisportal.