Uni-Tübingen

Zahnmedizin - Staatsexamen

Eckdaten zum Studiengang

Fakultät
Medizinische Fakultät

Abschluss
Staatsexamen

Zulassungsbeschränkung
Ja, im 1. und höheren Fachsemestern

Regelstudienzeit
11 Semester

Kombinationsfach erforderlich?
Nein

Bewerbungsfrist 1. Fachsemester
Überblick Bewerbungsfristen

Studienbeginn
Wintersemester, Sommersemester

Unterrichtssprache
Deutsch

Finanzen
Beiträge und Gebühren

Jetzt bewerben

Voraussetzung und Bewerbung

Die Bewerbung für diesen Studiengang ist deutschlandweit zentral organisiert und erfolgt über die Website www.hochschulstart.de. Dort kann dann auch die Universität Tübingen als Wunschuniversität angeben werden. Zahnmedizin kann man nur mit einer 1,0 studieren? Nicht ganz! Die Studienplätze werden nach drei Zulassungsquoten vergeben, die Abiturbestenquote, das Auswahlverfahren der Hochschulen und zu guter Letzt die zusätzliche Eignungsquote. Aber wie genau setzen sich diese Quoten zusammen und wie sind sie gewichtet? Hier ein Video dazu, wie die Bewerbung für das Studium der Medizin und Zahnmedizin funktioniert: https://youtu.be/tJHqUesewf0.

1. Fachsemester:

Für den Studiengang Zahnmedizin (bundesweit zulassungsbeschränkter Studiengang) erfolgt die Bewerbung für das 1. Fachsemester ausschließlich über die Stiftung für Hochschulzulassung.

Dies gilt für:

  • deutsche Studienbewerber
  • Bewerber und Bewerberinnen eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union
  • Staatsangehörige aus Liechtenstein, Norwegen und Island
  • Bildungsinländerinnen und Bildungsinländer (ausländische Staatsbürger, die ein deutsches Abitur in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben),
  • Bewerber und Bewerberinnen, die selbst nicht Staatsangehörige eines EU-Staates bzw. Norwegens, Islands oder Liechtensteins sind, deren Familienangehörige aber zu diesem Personenkreis (in gerader Linie verwandt) gehören und in Deutschland beschäftigt sind.

Internationale Studienbewerber, die nicht zu den oben genannten gehören, erhalten weitere Informationen zur Bewerbung bei der Abteilung Bewerbung und Zulassung für internationale Studierende.

Die Studienplätze werden in 3 Quoten vergeben:

  • Abiturbestenquote: 30% der Studienplätze
  • Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ): 10% der Studienplätze
  • Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH): 60% der Studienplätze

Informationen zu den einzelnen Quoten und Kriterien finden Sie auf der Homepage von hochschulstart.de und für Tübingen auf der Homepage der Medizinischen Fakultät.

Höheres Fachsemester (ab 2. Fachsemester und höhere Fachsemester):

Die Bewerbung auf einen Studienplatz im höheren Fachsemester erfolgt direkt bei der Universität, alle Informationen hierzu finden Sie hier.

Voraussetzung für ein Studium an der Universität Tübingen ist die Allgemeine Hochschulreife, in der Regel das Abitur, oder eine sonstige Hochschulzugangsberechtigung, z.B. die Deltaprüfung für Studieninteressierte mit Fachhochschulreife bzw. fachgebundener Hochschulreife oder ein Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte.

Bewerber/innen mit ausländischen Schulabschlüssen wenden sich bitte an die Abteilung Beratung und Zulassung internationaler Studierender.

Nützliche Vorkenntnisse:

Das Studium der Zahnmedizin ist für viele ein Traumstudium und der Zahnarztberuf ein Traumberuf. Für ein erfolgreiches Zahnmedizinstudium sollten Sie gute naturwissenschaftliche Kenntnisse in den Bereichen Biologie, Chemie und Physik und ein gutes, allgemein-naturwissenschaftliches Grundverständnis und Spaß an feinmotorischem Arbeiten mitbringen. Lateinkenntnisse sind hilfreich, werden aber nicht vorausgesetzt.

Unterrichts- und Prüfungssprache ist Deutsch, Schulenglisch für wissenschaftliche Artikel, (Großes) Latinum für medizinische Fachtermini von Vorteil.

Details zum Studiengang

In den zahnmedizinisch-propädeutischen Lehrveranstaltungen werden typische Behandlungsfelder der vier zahnärztlichen Fachbereiche Zahnerhaltungskunde, Zahnersatzkunde, Kieferorthopädie und Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie vorgestellt. In technikorientierten Lehrveranstaltungen wird, zunächst an Modellen unter simulierten Praxisbedingungen, detailliert an die grundlegenden Behandlungsschritte typischer zahnärztlicher Therapieformen herangeführt. Zusätzlich werden Kenntnisse in bildgebenden Verfahren (z.B. Röntgen) vermittelt. Ebenso wird im klinischen Studienabschnitt unter Anweisung und Aufsicht eine möglichst vollständige systematische Behandlung eines Patienten/ einer Patientin unter Beteiligung aller Teildisziplinen der Zahnheilkunde angestrebt. Außerdem werden die klinisch-theoretischen Grundlagen auch in Beziehung zu den relevanten Medizinfächern (Pathologie, Pharmakologie, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Schmerzmedizin, Innere Medizin u.a.) vermittelt.

Für das Studium der Zahnmedizin an der Universität Tübingen sprechen die folgenden Aspekte insbesondere auch in ihrer Summe:

  1. Bundesweit modernste Praktikums- und Phantomräume (Skill-Labs) in der zahnmedizinischen Vor- und Präklinik zur Hinführung und Einübung von Feinmotorik der Hand und Finger zur Simulation von Zahn-, Mund- und Kieferbehandlungen inkl. Typodonten
  2. Hohes Vertrauen der Patientinnen und Patienten in die studentische Behandlungskompetenz und dadurch überdurchschnittliche Patientenkontaktzeiten in allen Fachbereichen
  3. Schwerpunkt in den Behandlungsfeldern: Endodontie, komplexer festsitzend-herausnehmbarer Zahnersatz, Kinderzahnheilkunde, Lippen-, Kiefer-, Gaumenspalten, Onkologie sowie zahnärztliche Schlafmedizin
  4. Frühe Integration digitaler Technologien insbesondere CAD/CAM-Verfahren wie Intraoralscans, 3D-Druck und digitale Workflows

Der Aufbau des Zahnmedizinstudiums ist in der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO) festgelegt.

Das Zahnmedizinstudium (mit Beginn ab WiSe 2021/22 und später) dauert insgesamt 5 Jahre und 6 Monate und ist in drei Abschnitte gegliedert:

  • den vorklinischen Studienabschnitt (1. - 4. Semester)
  • den präklinischen Studienabschnitt (5. - 6. Semester)
  • den klinischen Studienabschnitt (7. - 10. Semester)

Jeder Studienabschnitt schließt mit einem Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung ab (Z1, Z2, Z3). Das 11. Semester ist ein Prüfungssemester.

Nach dem dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung kann die Approbation als Zahnarzt/Zahnärztin beantragt werden.

Eine Übersicht zum Studienaufbau ab WiSe 2021/22 finden Sie hier.

Weitere Informationen entnehmen Sie der Anlage 1 der Studienordnung ZM mit Studienbeginn Wintersemester 2022/23 (siehe Reiter Prüfungsordnung).

Freiwilliger Auslandsaufenthalt
In jedem Studiengang ist ein freiwilliger Auslandsaufenthalt möglich. Mit der Planung sollte ca. ein bis eineinhalb Jahre vor der Abreise begonnen werden. 
Weitere Informationen und Beratung zum Auslandsstudium finden Sie auf der fachübergreifenden Seite Wege ins Ausland. Zudem bieten einige Fächer auch eigene Informationen zu Auslandsaufenthalten an. 

Die zahnärztliche Tätigkeit erfordert ein hohes Maß an feinmotorischem Geschick, ausdauerndes Konzentrationsvermögen, Selbstdisziplin, Kommunikationsfähigkeit, Geduld im Umgang mit Patienten und technisch anspruchsvollen Apparaturen, Bereitschaft zu lebenslanger Weiterbildung sowie vorausschauendes zeitliches und planerisches Denken.

Das Studium der Humanmedizin und der Zahnmedizin ist Voraussetzung für den Facharzt für Mund-, Kiefer-, Gesichts-Chirurgie.

Zahlen und Fakten:

Im Wintersemester 2022/23 sind für den Abschluss Staatsexamen rund 350 Studierende eingeschrieben. Hinzu kommen noch rund 80 eingeschriebene Doktoranden.

 

1. Die staatlichen Prüfungen werden durch die bundesweite Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO) geregelt:

https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/bildung/ausbildung/ausbildung-zahnarzt-1/

Eine grafische Darstellung zum Aufbau der Zahnärztlichen Ausbildung finden Sie hier.

2. Die Studienordnung zum Studiengang Zahnmedizin an der Universität Tübingen mit Studienbeginn ab Wintersemester 2022/23 finden Sie in den Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 25 vom 12.10.2022, S. 643ff.

Die Studienordnung mit Studienbeginn vor Wintersemester 2021/22 finden Sie in AB 2014, Nr. 13, S. 506ff. und mit einer ersten Änderung in AB 2015 Nr. 18, S. 775ff. Diese Studienordnung finden Sie nochmals inhaltsgleich in den AB 2021, Nr. 24, 596ff.

 

Entscheidungshilfe bei der Studienwahl

Entscheidungshilfen für ein Erststudium

Die Universität bietet Hilfen zur Entscheidungsfindung an. Dazu gehören z.B. der Besuch von Lehrveranstaltungen, Orientierungsveranstaltungen zu Studienwahlthemen sowie verschiedene Beratungsangebote. Weitere Hinweise finden Sie auf den Seiten für Studieninteressierte.

Entscheidungshilfen für Masterstudiengänge

Bei der Studienwahlentscheidung für die Masterstudiengänge spielen Spezialisierung, Schwerpunktsetzung und forschungs- sowie berufsbezogene Kriterien eine Rolle. Für Interessierte an Masterstudiengängen gibt es eine Vielzahl an Orientierungshilfen wie z.B. den Besuch von Lehrveranstaltungen und spezielle Beratungs- sowie Informationsangebote (z.B. Zentrale Studienberatung, Studienfachberatung, Career Service). Nähere Informationen finden Sie unter Beratung und Information.

Nach dem Studium

Niederlassung oder Zahnkliniken. Hier wird im Team mit Zahnarzthelfer/-in, Dentalhygieniker/-in und Zahntechniker/-in zusammengearbeitet, Universitäts-Kliniken (Ausbildung der Studierenden, klinische- und Grundlagenforschung, Habilitation, Hochschullehrer/-innen), Amtszahnarzt im Gesundheitsamt, Zahnarzt bei der Bundeswehr, Verlags- und Zeitschriftenwesen, Gutachter für Behörden (Krankenkassen, Versicherungen …), Forschungsabteilung eines Unternehmens, etc.

Beratung und Praktika
Der Career Service der Universität berät bei der Berufsorientierung und beim Berufseinstieg. Praktika und Jobs finden Sie im Praxisportal.

Weitere Informationen zu Promotionsmöglichkeiten finden Sie hier.

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