Uni-Tübingen

Studiengebühren für ein Zweitstudium (650 Euro pro Semester)

Rechtsgrundlage

Die hier ausgeführten Informationen sollen Ihnen die Regelungen des Gesetzes und die damit zusammenhängenden Abläufe erläutern – rechtlich relevant ist allein das Landeshochschulgebührengesetz des Landes Baden-Württemberg.

Die Zweitstudiengebühr fällt nicht an:

Einen Antrag auf Befreiung können nach Erhalt des Gebührenbescheids ferner stellen:

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