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27.05.2015

Martin Gebauer zum Richter auf Lebenszeit am Oberlandesgericht Stuttgart ernannt

Hohe Auszeichnung für Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung

Foto: privat.

Der Tübinger Rechtswissenschaftler Martin Gebauer ist zum Richter am OLG Stuttgart ernannt worden. Die Juristische Fakultät freut sich über eine große Ehre und Anerkennung, die einem ihrer Mitglieder zuteil geworden ist. Prof. Dr. Martin Gebauer, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Tübingen, ist zum Richter auf Lebenszeit am Oberlandesgericht Stuttgart ernannt worden, dessen 5. Zivilsenat er nun im Nebenamt verstärkt. Wie der Dekan der Juristischen Fakultät, Prof. Dr. Christian Seiler, berichtete, gehört Gebauer dort einem hoch spezialisierten Spruchkörper an, der sich – dies ist eine nicht an allen Oberlandesgerichten anzutreffende Besonderheit des OLG Stuttgart – mit komplexen Fragestellungen des internationalen wie des ausländischen Privatrechts befasst. Gebauer, der in Tübingen auf genau diesem Gebiet forscht und lehrt, verbindet in diesem hohen Richteramt wissenschaftliche Erkenntnis und gesellschaftlichen Nutzen – zum Vorteil nicht zuletzt seiner Studierenden, denen er dank seiner Vielseitigkeit theoretisch fundierte Einblicke in die Praxis verschaffen kann.

Christian Seiler, Juristische Fakultät

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