Uni-Tübingen

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06.05.2026

Treffen des Hochschul-Compliance-Netzwerks in Tübingen

Treffen des Hochschul-Compliance-Netzwerks auf Schloss Hohentübingen

Das Hochschul-Compliance-Netzwerk (HCoN) hat sich Ende April zu seiner 9. Präsenztagung an der Universität Tübingen getroffen. Im Mittelpunkt stand die Frage nach der Bedeutung von Künstlicher Intelligenz für die Arbeit an wissenschaftlichen Einrichtungen. Wie kann Compliance angesichts der rasanten Entwicklung von KI und KI-Anwendungen Regelungen für rechtskonformes Handeln umsetzen? Und wie können die Beschäftigten darin unterstützt werden, die rechtlichen Rahmenvorgaben bei der Arbeit mit KI einzuhalten? Diskutiert wurde auch, wie sich die Arbeitsformen der Compliance-Bereiche selbst verändern, z.B. durch die Nutzung von KI für die Prozesssteuerung oder die Recherche und Aufbereitung der rechtlichen Anforderungen.

Daniel Zaglmann von der Universität Passau ging in seinem Vortrag „KI in der Arbeitswelt. Neue Rollen, neue Risiken, neue Compliance?“ anhand von Vorfällen aus der Praxis und aktuellen Forschungsergebnissen auf Veränderungen von Rollen, Expertisen und Teamdynamiken durch KI-Nutzung ein und leitete daraus mögliche Risiken für die Praxis ab. 

Jana Knecht, Elisabeth Lampart und Maximilian Spehn von bwDigiRecht, der Rechtsinformationsstelle für die digitale Lehre, beleuchteten in ihren Vorträgen „Die EU KI-Verordnung: rechtliche Rahmenbedingungen für Hochschulen“ und „KI-Kompetenz“ die regulatorischen Anforderungen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Ein weiteres Thema war die datenschutzrechtliche Einordnung von Andreas Lumpe von der Zentralen Datenschutzstelle der baden-württembergischen Universitäten (ZENDAS): „Wie schaut der Datenschutz auf KI?“. 

Als Anwendungsbeispiele für KI mit Compliance-Bezug wurden das Richtlinienmanagement – also ein systematischer Prozess zur Erstellung, Aktualisierung und Kommunikation von Regelungen – mit KI-Einbettung, die Zugänglichmachung von Compliance-Materialien über einen Chatbot und die – derzeit erprobte – Nutzung von KI für juristische Aufgaben vorgestellt.

Das Hochschul-Compliance-Netzwerk (HCoN), initiiert im Jahr 2022, ist ein informeller Zusammenschluss von Akteurinnen und Akteuren im Bereich Compliance und Integrity an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen bundesweit sowie aus Österreich und der Schweiz. Das Netzwerk eröffnet die Möglichkeit, aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen zu diskutieren und Synergien zu nutzen. Ziel ist es, das Thema Compliance im Kontext von Wissenschaft und Forschung übergreifend und gewinnbringend zu diskutieren und weiterzuentwickeln. Die Universität Tübingen engagiert sich seit 2022 aktiv im Hochschul-Compliance-Netzwerk.

Nadja Zoller, Zentrale Verwaltung, Dez. I.4